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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten.

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Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten.  Empty Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 02, 2015 2:31 pm

Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 14.01.2015 - S 42 AS 479/12 – Berufung zugelassen


Die Bemessung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Delmenhorst beruht für Bewilligungszeiträume ab Januar 2012 nicht auf einem „schlüssigen“ Konzept.

Leitsatz (Autor)

1. Das Jobcenter wäre verpflichtet gewesen, regelmäßig zu überprüfen, ob die Zahlen des Konzeptes die soziale Wirklichkeit am Wohnungsmarkt von Delmenhorst noch zeit- und realitätsgerecht abbilden. Das Gericht orientierte sich dabei an der für kommunale Satzungsgeber geltenden 2-Jahres Frist.

2. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müsse in einem solchen Fall die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft auf der Basis der Wohngeldtabelle mit einem Sicherheitsaufschlag von 10 Prozent ermittelt werden.
 
 
Anmerkung: S. a. : Pressemitteilung des SG Oldenburg vom 29.01.2015 - „Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel" kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten
 
Das Sozialgericht hat die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen, weil die Frage der Überprüfung und regelmäßigen Fortschreibung des „Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels" durch das Jobcenter höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.
 
Weiterlesen und zum Volltext der Entscheidung hier: http://www.sozialgericht-oldenburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31864&article_id=117556&_psmand=1031
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

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