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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gewährung von ALG II für bulgarische Staatsangehörige im Rahmen der Folgenabwägung.

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Gewährung von ALG II für bulgarische Staatsangehörige im Rahmen der Folgenabwägung.  Empty Gewährung von ALG II für bulgarische Staatsangehörige im Rahmen der Folgenabwägung.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 13, 2014 2:19 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 12 AS 2265/13 B ER - und - L 12 AS 2266/13 B - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)

Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes kann nicht abschließend geprüft werden, ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Recht im Einklang steht. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2013 diese Frage dem Europäischen Gerichtshofe vorgelegt und das bei ihm anhängige Verfahren B 4 AS 9/13 R bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist bisher nicht geklärt, ob der Leistungsausschluss europarechtskonform ist (vgl. insoweit auch Beschluss des Senats vom 19.03.2013, L 12 AS 1023/13 B ER).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166270&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2244

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