hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Nichtzulassungsbeschwerde begründet, denn die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.

Nach unten

Nichtzulassungsbeschwerde begründet, denn die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.  Empty Nichtzulassungsbeschwerde begründet, denn die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 9:14 pm

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.08.2013 - L 7 AS 934/12 NZB


Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt unter anderem in Betracht, wenn es widersprechende Entscheidungen von mindestens zwei Landessozialgerichten gibt, oder wenn das Sozialgericht zwar nicht von einer Entscheidung des instanziell übergeordneten Landessozialgerichtes, aber von einer Entscheidung eines anderen Landessozialgerichtes abweicht (vgl. BT-Brs. 12/1217 S. 52 ).

Beim Fehlen eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der angemessenen (Kalt-)Miete steht gerade nicht fest, wie hoch die angemessene Referenzmiete tatsächlich ist; sie könnte also auch höher als der Tabellenwert nach § 12 WoGG sein (vgl. Beschluss des Senats vom 05.04.2012 – L 7 AS 425/11 B ER, RdNr. 36). Auch ergibt sich aus der bisher vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht eindeutig, wie die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" zu beantworten wäre. Zwar spricht insbesondere die Formulierung "ein ‚Sicherheitszuschlag’ zum jeweiligen Tabellenwert" zu § 8 WoGG bzw. nunmehr § 12 WoGG im Urteil vom 17.12.2009 für die generelle Berücksichtigung eines Zuschlags (B 4 AS 50/09 R; siehe auch BSG, Urteil vom 20.08.2009 B 14 AS 41/08 R, RdNr. 22: "bis zur Höhe der durch einen Zuschlag maßvoll erhöhten Tabellenwerte"). Im Urteil vom 16.04.2013 wird die Gewährung eines Sicherheitszuschlags von 10 % allerdings nur für die Zeit vor dem 01.01.2009 festgestellt (B 14 AS 28/12 R). 


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die grundsätzliche Frage, inwieweit Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten zum Erwerb eines Eigenheims als Bedarf zu berücksichtigen sind, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 -
» Ist der Leistungsträger nach einer (bestandskräftigen) Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten verpflichtet , wenn die Prüfung der Unzumutbarkeit eines Umzuges zugesagt worden ist?
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine
» Die Frage, ob die angemessene Nettokaltmiete im Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsträgers auf einer schlüssigen Ermittlung beruht, besitzt keine grundsätzliche Bedeutung. Denn die rechtlichen Grundlagen für die Beantwortung dieser Frage sind geklär
» Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1000 EUR zur Anschaffung eines PKW - mündliche Zusage des Jobcenters

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten