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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine

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Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine Empty Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 17, 2014 10:49 am

höchstricherliche Rechtsprechung vor.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2014 - L 7 AS 448/13 B - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)

Zudem bedarf es der Prüfung, ob das Jobcenter unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles von einem Regelfall nach § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II ausgehen konnte oder ob ggf. ein atypischer Fall vorlag.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166969&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Anderer Auffassung LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252

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