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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter müssen zu hohe Heizkosten von Hartz IV-Empfängern übernehmen, wenn der 6 - Monatszeitraum noch nicht abgelaufen ist

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Jobcenter müssen zu hohe Heizkosten von Hartz IV-Empfängern übernehmen, wenn der 6 - Monatszeitraum noch nicht abgelaufen ist Empty Jobcenter müssen zu hohe Heizkosten von Hartz IV-Empfängern übernehmen, wenn der 6 - Monatszeitraum noch nicht abgelaufen ist

Beitrag von Willi Schartema Do Jun 13, 2013 10:42 am

BSG, Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

Als Grenzwert für unangemessene Heizkosten ist nach der Rechtsprechung des BSG auf den sog bundesweiten Heizspiegel abzustellen.

Beim Überschreiten dieses Betrags sind jedoch die tatsächlichen Aufwendungen so lange zu übernehmen, wie es der leistungsberechtigten Person nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, sie durch Wohnungswechsel, Vermieten oder auf andere Weise zu senken (§ 22 Abs 1 Satz 3 SGB II).

Die sog. 6‑Monatsfrist für die Umsetzung von Kostensenkungsmaßnahmen (vgl Urteil des Senats vom 16.4.2013 ‑ B 14 AS 28/12 R) gilt auch für Heizkosten.

Terminbericht Nr. 29/13
hier:

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/jobcenter-mussen-zu-hohe-heizkosten-von.html

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