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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen.

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Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Empty Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen.

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 3:16 am

Demnach müssen Jobcenter Arbeitslosen den üblichen Tariflohn zahlen,
wenn es sich bei dem vermittelten Job nicht wie vom Gesetz verlangt, um
"zusätzliche" Arbeit handelt, sondern der Job eine reguläre
Beschäftigung verdrängt.

Im konkreten Fall hatte das Karlsruher
Jobcenter eine Arbeitslose an ein Pflegeheim vermittelt, in dem sie als
Putzfrau eingesetzt wurde.

Das BSG verpflichtete die Jobcenter
überdies, in ihren Zuweisungsschreiben an Arbeitslose die "konkret
auszuübende Tätigkeit" im Ein-Euro-Job genau zu benennen, da "allein das
Jobcenter" für die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt
"verantwortlich bleibt".

Damit müssen Jobcenter "nun sehr viel
genauer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten und prüfen,
für welche Tätigkeiten sie Ein-Euro-Jobs veranlassen", sagte ein
Mitarbeiter des Gerichts mit Blick auf die Konsequenzen der
Entscheidung.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12181

Gruß Willi S
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