Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Merkzeichen RF für Behinderte, die behinderungsbedingt ans Haus gebunden sind
Seite 1 von 1
Merkzeichen RF für Behinderte, die behinderungsbedingt ans Haus gebunden sind
Behinderte
Menschen mit einem GdB von 80 und mehr sind häufig leidensbedingt von
öffentlichen Veranstaltungen faktisch ausgeschlossen. Können sie auch
mit Hilfe von Begleitpersonen oder zB eines Rollstuhls generell keine
öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen, erhalten Sie das sog.
Merkzeichen RF.
Es verhilft zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. ab 2013
zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Wann aber kann das Merkzeichen RF
beantragt werden? Dazu hat ein Urteil des Bayerischen
Landessozialgerichts die Voraussetzungen konkretisiert.
Hintergrund
Wegen der Folgen einer Kinderlähmung war bei dem 77-jährigen Kläger ein
GdB von 100 anerkannt. Wegen weiterer Erkrankungen konnte er sich nur
noch im Lehnrollstuhl und mit Hilfe zweier Begleitpersonen fortbewegen.
Einen Antrag auf das Merkzeichen lehnte das zuständige Amt ab. Dieser
Nachteilsausgleich stehe dem Kläger nicht zu, weil er ja das Haus
verlassen könne. Dagegen hatte der Kläger gerichtliche Hilfe in Anspruch
genommen.
Die Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht gab dem Kläger Recht. Wer wie der
Kläger behinderungsbedingt nur mit Hilfe eines Multifunktionsrollstuhls
und zweier Helfer fortbewegt werden könne und zudem alle halbe Stunde
umgelagert werden müsse, erfülle die Voraussetzungen des Merkzeichens
RF.
Auswirkungen der Entscheidung
Mit dem Urteil ist klargestellt, dass ein faktisches Gebundensein an das
Haus aus medizinischen Gründen eine solch massive Teilhabestörung
darstellt, dass das Merkzeichen RF zuzubilligen ist. Diesem
Personenkreis kann damit ein kleiner Rest an Lebensqualität gesichert
werden.
Bayer. LSG Urteil vom 25.09.2012 - L 3 SB 15/12Verantwortlicher Herausgeber:
Stephan Rittweger
Referent für Presse- und Medienarbeit
Vorsitzender Richter am Bayer. Landessozialgericht
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/merkzeichen-rf-fur-behinderte-die.html
Willi S
Menschen mit einem GdB von 80 und mehr sind häufig leidensbedingt von
öffentlichen Veranstaltungen faktisch ausgeschlossen. Können sie auch
mit Hilfe von Begleitpersonen oder zB eines Rollstuhls generell keine
öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen, erhalten Sie das sog.
Merkzeichen RF.
Es verhilft zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. ab 2013
zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Wann aber kann das Merkzeichen RF
beantragt werden? Dazu hat ein Urteil des Bayerischen
Landessozialgerichts die Voraussetzungen konkretisiert.
Hintergrund
Wegen der Folgen einer Kinderlähmung war bei dem 77-jährigen Kläger ein
GdB von 100 anerkannt. Wegen weiterer Erkrankungen konnte er sich nur
noch im Lehnrollstuhl und mit Hilfe zweier Begleitpersonen fortbewegen.
Einen Antrag auf das Merkzeichen lehnte das zuständige Amt ab. Dieser
Nachteilsausgleich stehe dem Kläger nicht zu, weil er ja das Haus
verlassen könne. Dagegen hatte der Kläger gerichtliche Hilfe in Anspruch
genommen.
Die Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht gab dem Kläger Recht. Wer wie der
Kläger behinderungsbedingt nur mit Hilfe eines Multifunktionsrollstuhls
und zweier Helfer fortbewegt werden könne und zudem alle halbe Stunde
umgelagert werden müsse, erfülle die Voraussetzungen des Merkzeichens
RF.
Auswirkungen der Entscheidung
Mit dem Urteil ist klargestellt, dass ein faktisches Gebundensein an das
Haus aus medizinischen Gründen eine solch massive Teilhabestörung
darstellt, dass das Merkzeichen RF zuzubilligen ist. Diesem
Personenkreis kann damit ein kleiner Rest an Lebensqualität gesichert
werden.
Bayer. LSG Urteil vom 25.09.2012 - L 3 SB 15/12Verantwortlicher Herausgeber:
Stephan Rittweger
Referent für Presse- und Medienarbeit
Vorsitzender Richter am Bayer. Landessozialgericht
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/merkzeichen-rf-fur-behinderte-die.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Zuständigkeitsabgrenzung zwischen SGB II Träger und Sozialhilfeträger bei zunächst erfolgter Leistung nach dem SGB II und nachfolgender rückwirkender Feststellung der Erwerbsunfähigkeit in Bezug auf einen Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung Merkzeichen G
» Die Witwenrente ist auch im sog. Sterbevierteljahr (§ 67 Nr. 5, 6 SGB VI) in voller Höhe anzurechnen - An anderslautende fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung der §§ 11, 11a, 11b SGB II ist das Gericht nicht gebunden.
» Spezifisch auf behinderte Menschen ausgerichtete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst.
» Straßenausbaubeiträge sind vom Leistungsträger grundsätzlich zu übernehmen, soweit sie angemessen sind.
» Der Miteigentumsanteil der Leistungsbezieherin an dem Haus war bis zur Überweisung des Geldes kein einzusetzendes "Vermögen" - Eigentumsübertragung vor der ersten Antragstellung
» Die Witwenrente ist auch im sog. Sterbevierteljahr (§ 67 Nr. 5, 6 SGB VI) in voller Höhe anzurechnen - An anderslautende fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung der §§ 11, 11a, 11b SGB II ist das Gericht nicht gebunden.
» Spezifisch auf behinderte Menschen ausgerichtete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst.
» Straßenausbaubeiträge sind vom Leistungsträger grundsätzlich zu übernehmen, soweit sie angemessen sind.
» Der Miteigentumsanteil der Leistungsbezieherin an dem Haus war bis zur Überweisung des Geldes kein einzusetzendes "Vermögen" - Eigentumsübertragung vor der ersten Antragstellung
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema