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Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen Grundsätzlich kann der Leistungsträger einen Leistungsbezieher zu einer med. Begutachtung einladen lassen. Dieser Einladung muss gefolgt werden!
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Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen Grundsätzlich kann der Leistungsträger einen Leistungsbezieher zu einer med. Begutachtung einladen lassen. Dieser Einladung muss gefolgt werden!
Es gibt einzelne Ausnahmen. Wenn die Begutachtung den Gesundheitszustand
verschlechtern würden, bei einer akuten Erkrankung (Durchfall, hohes
Fieber, usw.) und wenn bereits eine Leistungsbegutachtung durch einen
anderen Träger erfolgt ist. Kommt man der Einladung nicht nach, können
die Leistungen eingestellt werden bis zu Nachholung.
Es gibt hier einen wichtigen Punkt, den ihr euch unbedingt merken solltet:
die Mitarbeiter der JC oder AfA sind nicht berechtigt ohne Einwilligung med. Unterlagen anzufordern oder einzusehen.
Achtet auf die Einhaltung des Datenschutzes - es macht Niemand sonst.
Gutachter
Die
Wahl der Gutachter ist Glückssache. Es kann von Voirteil sein, einen
Internisten bei psychischen Problemen zu bekommen. Die Chancen stehen
hier 50:50.
Ist man sehr unsicher, kann man vor dem Termin
versuchen ein Telefongespräch mit dem Gutachter zu bekommen oder
zumindest offene Fragen vorab abklären. Das kann sehr hilfreich sein bei
Angststörungen.
Sehr ausschlaggebend kann ein sog. Diary sein.
Gerade wenn man bereits sehr lange mit den Einschränkungen lebt, hat man
sich daran "gewöhnt". Zumindest achtet man nicht mehr so darauf, weil
es eben normal geworden ist. Genau diese Einschränkungen sind aber sehr
wichtig anzugeben! Sprecht mit Freunden, Familie und/oder
Arbeitskollegen. Schreibt eine Woche ganz genau auf was du getan hast.
Wo brauchtest Du Hilfe? Was hast Du nicht geschafft?
Je detailierter und umfangreicher die Angaben sind, desto genauer wird das Gutachten sein.
Auch
hier gilt - bei der Wahrheit bleiben. Alles was angegeben wird sollte
im Ernstfall bewiesen werden können. Nutzlich ist es da passende
Atteste, Gutachten usw. bereits vorliegen zu haben.
Meine
Erfahrungen nach ist es sehr, sehr wichtig reale Angaben zu machen. Also
keine Übertreibungen! Offen und ehrlich antworten wäre angebracht.
Gutachter haben so etwas wie einen Lügendetektor - glaube ich. Wer nur
krank spielt und auffliegt hat ein echtes Problem. Solche Leute werden
von mir auch nicht beraten, da diese aus Eigennutz Banchteiligten
schaden. Sorry, aber Egoismus möchte ich noch nie.
Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen
Schweigepflicht
Die
leidigen Schweigepflichtsentbindungen - immer öfter stolper ich über
diese Frage und vor allem - über die angedrohte Sanktion bei nicht
Abgabe. Das geht nun mal gar nicht!
Schweigepflichtsentbindungen sind IMMER FREIWILLIG und gehören nicht zu den Mitwirkungspflichten.
Seit vorsichtig bei diesen Entbindungen. Meist ist ein Blanko dabei - diesen nie ohne Einträge unterschreiben.
Schweigepflichtsentbindungen können von Vorteil sein, aber auch Nachteile haben.
Vorteil:
der Gutachter kann sich vorbereiten und ggf. wird ein anderer Gutachter beauftragt, wenn die Fachrichtung falsch sein sollte.
die eigenen Angabe werden untermauert
Nachteil
der Gutachter erstellt ein Gutachten nach Aktenlage. Wenn der Zustand eindeutig ist - vollkommen in Ornung.
Entbindungen gelten ein Leben lang - darum
1. immer auf den Gutachter bzw. das Amt (Gesundheitsamt meist) begrenzen. Name, Anschrift mit angeben
2. wenn vorhanden auf ein Aktenzeichen begrenzen. "Ich entbinde Herr Dr. XXX für das AZ 14252ß5 von der Schweigepflicht"
3. zeitlich begrenzen. Das ist wie eine Verfallsdatum. "die Entbindung ist befristet bis ..."
Wer
noch nie Begutachtet wurde sollte auf einen Termin bestehen und kein
Gutachten nach Aktenlage akzeptieren. Gutachten nach Aktenlage fallen
meist sehr schlecht aus. Die wenigsten Hausärzte wissen um die
Wichtigkeit ihrer Unterlagen.
Anstatt die
Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben, kann man auch selbst die
Unterlagen bei den Ärzten abfordern und zum Termin mit nehmen oder
hinschicken. Je nach dem ob eine Aufnahme in die Akte gewünscht ist oder
nicht.
Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen
Gesundheitsfragebogen
ähnlich wie bei der Schweigepflichtsenbindung besteht hier keine Mitwirkungspflicht.
Diese
Bögen dienen zur Vorbereitung des Gutachters. Auch hier geht es um die
Selbstbestimmung. Wer nicht möchte, das diese Fragen in die Akte
aufgenommen werden legt sie lediglich vor oder füllt sie gar nicht aus.
Grundsätzlich
ist es ratsam den Gutachter seine Arbeit nicht schwer zu machen. Ein
vernünftiges Gutachten kann nur erstellt werden mit umfangreichen
Informationen.
Gutachter sind nicht so schlimm wie ihr Ruf. Auch
sie sind an die Schweigepflicht gebunden. Lediglich eine
Leistungsbeurteilung darf dem Leistungsträger zugehen. Leider vermehren
sich auch hier die Beschwerden von Betroffen, dass das detailierte med.
Gutachten an die SB gesendet wurde. DAS ist ein schwerer Verstoß gegen
BDSG und Behandlungsvertrag und sollte unbedingt verfolgt werden.
Ärztekammer und Datenschutzbeauftragter sollten hier eingeschaltet
werden.
Mandanteninformationen zum Besuch beim Gutachter
Vorbemerkung
Entscheidungen
in medizinischen Angelegenheiten werden in der Regel aufgrund
medizinischer Gutachten getroffen, da die Richter selbst nicht über das
medizini-sche Fachwissen verfügen.
Die folgenden Informationen
sollen dazu dienen, häufig auftretende Fragen vor der Einbestellung
durch den gerichtlichen Sachverständigen zur klinischen Unter-suchung zu
beantworten.
Der von der Behörde oder dem Gericht beauftragte
Gutachter ist laut Gesetz un-abhängig. Deshalb handelt es sich nicht um
einen der Sie behandelnden Ärzte, sondern um einen fremden Arzt, der
aufgrund der ihm vorliegenden Akten, der Untersuchung und dem
persönlichen Gespräch mit Ihnen ein Urteil zu dem streitgegenständlichen
Behandlungsfehlervorwurf abgeben soll. Regelmäßig sind sie beim Termin
allein, da der Ehepartner oder andere Vertraute nicht anwesend sein
dürfen. Im Übrigen wissen die Personen meistens auch nicht, wie sie sich
sinnvollerweise verhalten sollen.
Krankheitsablauf
Entscheidend
für die Begutachtung und das weitere Vorgehen, ob außergericht-lich
oder gerichtlich, ist Ihre Glaubwürdigkeit. Es ist daher nachteilig,
wenn vor dem Gutachter gemachte Angaben später wieder berichtigt oder
ergänzt werden müssen. Sie sollen daher gut vorbereitet zum
Gutachtertermin erscheinen.
Verfassen Sie vor dem Termin einen „Krankheits-Lebenslauf“, in dem ihre Krank-heitsgeschichte chronologisch aufgelistet ist.
Diesen Krankheits-Lebenslauf soll-ten Sie dem Gutachter sowie zuvor unserer Kanzlei übergeben.
Es
sollten darin alle Zustände, Schmerzen, Beschwerden und
Beeinträchtigungen Ereignisse, ob ständig auftretende oder nur einmalig,
beschrieben werden. Insbesondere sollten die auftretenden Beschwerden
detailliert dargestellt werden, da das persönliche Empfinden der
Erkrankung vom Gutachter ohne ihre Hinweise nicht erkannt wer-den kann.
Diagnosen kann der Gutachter hingegen aus den ihm vorliegenden
Unterlagen entnehmen.
Zudem sollten von Ihnen sämtliche
Tätigkeiten aufge-führt sein, die sie früher noch selbst ausführen
konnten, deren Ausführung Ihnen jetzt jedoch krankheitsbedingt nicht
mehr oder nur noch erschwert möglich ist.
Dies betrifft alle Lebensbereiche: Arbeitsleben, Haushalt, Garten, Freizeit- und Lebensgestaltung.
Freizeitgestaltung
Werden
sie nach Ihren Hobbys gefragt, darf Ihrerseits keinesfalls der Hinweis
fehlen, dass deren Durchführung jetzt nicht mehr oder nur noch
eingeschränkt möglich ist. Ansonsten kann dies beim Gutachter einen
falschen Eindruck erwe-cken. Sind sie zum Beispiel Mitglied in einem
Verein, so sollten Sie nicht nur von den reizvollen Aktivitäten des
Vereins erzählen und in schönen Erinnerungen schwelgen, sondern explizit
erwähnen, dass Sie seit der streitgegenständlichen ärztlichen
Behandlung nicht mehr in der Lage sind, daran teilzunehmen.
Auch
banale Tätigkeiten wie Fernsehen, Musikhören, Bücher- oder
Zeitschriften-lesen sind erwähnenswert, da diese Rückschlüsse auf Ihre
Leistungsfähigkeit er-lauben (z.B. Konzentrationsstörungen o.ä.).
Auf
die Frage, ob Sie täglich spazieren gehen, darf die Antwort nicht
lauten; „Ja, 2 Stunden täglich“, wenn Sie sich bereits nach 10 min für
längere Zeit (etwa auf einer Bank) ausruhen müssen. Gleiches gilt für
die Frage, ob Sie Auto fahren können bzw. dürfen.
Gehen Sie öfter
in Thermalbäder, nehmen Sie an Gymnastikübungen oder ähnli-chem Teil,
so sollten Sie das erwähnen, insbesondere dann wenn Sie dies zur
Schmerzlinderung tun. Ohne diesen Hinweis könnte der Eindruck entstehen,
dass sie noch zu allen möglichen weiteren Aktivitäten in der Lage sind.
Hat
sich der Freundeskreis durch die Erkrankung eingeschränkt, so muss auch
darauf hingewiesen werden, denn eine schleichende soziale
Isolati-on/Vereinsamung deutet auf gesundheitliche Probleme hin.
Haushalt/Garten
Auch
hier sollten Sie jegliche Einschränkungen der Tätigkeiten genau
darlegen. Wenn Sie ihr Haus - soweit zutreffend - noch selbst putzen
können, müssen Sie darauf hinweisen, wenn Sie z.B. statt bisher 2
Stunden nunmehr 3 StundenTäg-lich hierfür benötigen, etwa weil Sie sich
öfter hinsetzen müssen, um Pause zu machen. Andererseits sollten Sie
eindeutig vermerken, was sie im Haushalt nicht selbst erledigen können.
Wenn
Sie in Ihrem Haushalt bestimmte Hilfsmittel verwenden und nur so Ihre
Arbeit erledigt werden kann, so zeigt dies die Einschränkung Ihrer
Leistungsfä-higkeit.
Falls Sie Ihren Speiseplan einschränken
mussten, da Ihnen gewisse Zuberei-tungsarten, beispielsweise aufgrund
fehlender Feinmotorik, nicht mehr möglich sind, so sollten Sie auch dies
darlegen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass dies nicht in
Widerspruch zu Ihrem übrigen Verhalten steht.
Sollten Sie fremde
oder familiäre Hilfe in Anspruch nehmen, so nennen Sie den Namen der
Person und ggf. den Zeitaufwand, da der pauschale Hinweis, dass die
Familie hilft, nichts über Ihren Zustand und die genaue
Hilfsbedürftigkeit aus-sagt.
Arbeitsleben
Lassen Sie sich
grundsätzlich schon im Vorfeld der Begutachtung von jedem be-handelnden
Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, soweit dies
möglich ist. Dies ist erforderlich, da beim Gutachter bei Durchsicht der
Unterla-gen der Eindruck entstehen könnte, dass wegen fehlender
Krankschreibung, zum Beispiel eines Facharztes, das Krankheitsbild auf
dessen Fachgebiet nicht so schwerwiegend sein kann.
Allgemeine Hinweise
Handelt
es sich bei dem Gutachter – wie zumeist – um einen Facharzt und
be-schränkt sich die Untersuchung und Begutachtung nur auf sein Gebiet,
so weisen Sie den Gutachter - soweit vorhanden - auch auf Beschwerden
aus anderen Fachgebieten hin.
Wenn Sie an Schmerzzuständen
leiden, so dürfen dies der Gutachter und später der Richter in
angemessener Weise mitbekommen. Wenn Sie z.B. im Alltag nicht längere
Zeit sitzen können oder spezielle Sitzhilfen benötigen, so wäre es
falsch im Termin die Zähne zusammen zu beißen. Bringen Sie notwendige
Hilfsmittel (Gehhilfen etc.) zum Termin mit, denn wieso sollten Sie
Hilfsmittel ständig benö-tigen, wenn Sie sie gerade jetzt anscheinend
nicht benötigen.
Die Gutachter überprüfen unbemerkt und indirekt
Ihre Angaben, indem sie bei-spielsweise Ihre Gehfähigkeit auf dem Weg in
ein entfernt gelegenes Behand-lungszimmer oder nach dem Abschluss der
Behandlung durch einen Blick aus dem Fenster bei Verlassen des Anwesens
auf der Straße beobachten.
Wenn Sie zum Beispiel angeben, dass
Sie jede halbe Stunde auf die Toilette müssen, sollten Sie sich dies
nicht während der Untersuchung verkneifen.
Haben Sie im
Gutachtertermin das Gefühl, dass Sie seitens des Gutachters nicht ernst
genommen bzw. abwertend behandelt werden, so weisen sie den Gutachter
freundlich darauf hin. Dies sollte in absolut emotionsloser Weise
erfolgen. Sollte Ihnen weiterhin kein Gehör geschenkt werden bzw. das
Verhalten des Gutachters abwertend bleiben, so können Sie den Termin
vorzeitig beenden. Da der Gutach-ter diese Tatsache umgehend dem Gericht
mitteilen wird, müssen Sie dem Ge-richt später die Gründe für den
Abbruch in einem „Erlebnisbericht“ mitteilen. Dies soll keinesfalls eine
Aufforderung zum Streit mit dem Gutachter sein; für Sie ist der
Gutachter fremd, genauso sind Sie für den Gutachter eine fremde Person.
Bedenken Sie bitte außerdem, dass der Gutachter in Ihrem
Arzthaftungsverfah-ren das entscheidende Wort sprechen wird, welches für
den Ausgang des Verfah-rens vorgreiflich ist.
Die Begutachtung
betrifft häufig sehr intime Bereiche, so dass Sie auf Fragen gefasst
sein müssen, deren Beantwortung für Menschen unangenehm und pein-lich
sein mag. Auch dem Gutachter werden solche Fragen nicht leicht fallen,
aber er ist in der Regel daran gewöhnt und daher auf Ihre Antworten
vorbereitet. Sie müssen bzw. dürfen keine Scham vor dem Gutachter haben.
Es
ist der Sache nicht dienlich, wenn Sie Ihre Situation besser
darstellen, als sie wirklich ist. Wenn Sie gewisse Dinge nicht selbst
erledigen können, so beruht das auf Ihren Beschwerden, für die Sie
ohnehin nichts können. Da das Schicksal Sie getroffen hat, steht Ihnen
auch Hilfe zu.
In gleicher Weise warnen wir jedoch davor, zu übertreiben oder zu simulieren.
Entscheidend ist es, Ihre wahre Situation in vollem Umfang und ohne Beschöni-gung darzustellen.
Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
http://www.jansen-muehl.de/files/vorbereitung-gutachtertermin.pdf
verschlechtern würden, bei einer akuten Erkrankung (Durchfall, hohes
Fieber, usw.) und wenn bereits eine Leistungsbegutachtung durch einen
anderen Träger erfolgt ist. Kommt man der Einladung nicht nach, können
die Leistungen eingestellt werden bis zu Nachholung.
Es gibt hier einen wichtigen Punkt, den ihr euch unbedingt merken solltet:
die Mitarbeiter der JC oder AfA sind nicht berechtigt ohne Einwilligung med. Unterlagen anzufordern oder einzusehen.
Achtet auf die Einhaltung des Datenschutzes - es macht Niemand sonst.
Gutachter
Die
Wahl der Gutachter ist Glückssache. Es kann von Voirteil sein, einen
Internisten bei psychischen Problemen zu bekommen. Die Chancen stehen
hier 50:50.
Ist man sehr unsicher, kann man vor dem Termin
versuchen ein Telefongespräch mit dem Gutachter zu bekommen oder
zumindest offene Fragen vorab abklären. Das kann sehr hilfreich sein bei
Angststörungen.
Sehr ausschlaggebend kann ein sog. Diary sein.
Gerade wenn man bereits sehr lange mit den Einschränkungen lebt, hat man
sich daran "gewöhnt". Zumindest achtet man nicht mehr so darauf, weil
es eben normal geworden ist. Genau diese Einschränkungen sind aber sehr
wichtig anzugeben! Sprecht mit Freunden, Familie und/oder
Arbeitskollegen. Schreibt eine Woche ganz genau auf was du getan hast.
Wo brauchtest Du Hilfe? Was hast Du nicht geschafft?
Je detailierter und umfangreicher die Angaben sind, desto genauer wird das Gutachten sein.
Auch
hier gilt - bei der Wahrheit bleiben. Alles was angegeben wird sollte
im Ernstfall bewiesen werden können. Nutzlich ist es da passende
Atteste, Gutachten usw. bereits vorliegen zu haben.
Meine
Erfahrungen nach ist es sehr, sehr wichtig reale Angaben zu machen. Also
keine Übertreibungen! Offen und ehrlich antworten wäre angebracht.
Gutachter haben so etwas wie einen Lügendetektor - glaube ich. Wer nur
krank spielt und auffliegt hat ein echtes Problem. Solche Leute werden
von mir auch nicht beraten, da diese aus Eigennutz Banchteiligten
schaden. Sorry, aber Egoismus möchte ich noch nie.
Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen
Schweigepflicht
Die
leidigen Schweigepflichtsentbindungen - immer öfter stolper ich über
diese Frage und vor allem - über die angedrohte Sanktion bei nicht
Abgabe. Das geht nun mal gar nicht!
Schweigepflichtsentbindungen sind IMMER FREIWILLIG und gehören nicht zu den Mitwirkungspflichten.
Seit vorsichtig bei diesen Entbindungen. Meist ist ein Blanko dabei - diesen nie ohne Einträge unterschreiben.
Schweigepflichtsentbindungen können von Vorteil sein, aber auch Nachteile haben.
Vorteil:
der Gutachter kann sich vorbereiten und ggf. wird ein anderer Gutachter beauftragt, wenn die Fachrichtung falsch sein sollte.
die eigenen Angabe werden untermauert
Nachteil
der Gutachter erstellt ein Gutachten nach Aktenlage. Wenn der Zustand eindeutig ist - vollkommen in Ornung.
Entbindungen gelten ein Leben lang - darum
1. immer auf den Gutachter bzw. das Amt (Gesundheitsamt meist) begrenzen. Name, Anschrift mit angeben
2. wenn vorhanden auf ein Aktenzeichen begrenzen. "Ich entbinde Herr Dr. XXX für das AZ 14252ß5 von der Schweigepflicht"
3. zeitlich begrenzen. Das ist wie eine Verfallsdatum. "die Entbindung ist befristet bis ..."
Wer
noch nie Begutachtet wurde sollte auf einen Termin bestehen und kein
Gutachten nach Aktenlage akzeptieren. Gutachten nach Aktenlage fallen
meist sehr schlecht aus. Die wenigsten Hausärzte wissen um die
Wichtigkeit ihrer Unterlagen.
Anstatt die
Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben, kann man auch selbst die
Unterlagen bei den Ärzten abfordern und zum Termin mit nehmen oder
hinschicken. Je nach dem ob eine Aufnahme in die Akte gewünscht ist oder
nicht.
Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen
Gesundheitsfragebogen
ähnlich wie bei der Schweigepflichtsenbindung besteht hier keine Mitwirkungspflicht.
Diese
Bögen dienen zur Vorbereitung des Gutachters. Auch hier geht es um die
Selbstbestimmung. Wer nicht möchte, das diese Fragen in die Akte
aufgenommen werden legt sie lediglich vor oder füllt sie gar nicht aus.
Grundsätzlich
ist es ratsam den Gutachter seine Arbeit nicht schwer zu machen. Ein
vernünftiges Gutachten kann nur erstellt werden mit umfangreichen
Informationen.
Gutachter sind nicht so schlimm wie ihr Ruf. Auch
sie sind an die Schweigepflicht gebunden. Lediglich eine
Leistungsbeurteilung darf dem Leistungsträger zugehen. Leider vermehren
sich auch hier die Beschwerden von Betroffen, dass das detailierte med.
Gutachten an die SB gesendet wurde. DAS ist ein schwerer Verstoß gegen
BDSG und Behandlungsvertrag und sollte unbedingt verfolgt werden.
Ärztekammer und Datenschutzbeauftragter sollten hier eingeschaltet
werden.
Mandanteninformationen zum Besuch beim Gutachter
Vorbemerkung
Entscheidungen
in medizinischen Angelegenheiten werden in der Regel aufgrund
medizinischer Gutachten getroffen, da die Richter selbst nicht über das
medizini-sche Fachwissen verfügen.
Die folgenden Informationen
sollen dazu dienen, häufig auftretende Fragen vor der Einbestellung
durch den gerichtlichen Sachverständigen zur klinischen Unter-suchung zu
beantworten.
Der von der Behörde oder dem Gericht beauftragte
Gutachter ist laut Gesetz un-abhängig. Deshalb handelt es sich nicht um
einen der Sie behandelnden Ärzte, sondern um einen fremden Arzt, der
aufgrund der ihm vorliegenden Akten, der Untersuchung und dem
persönlichen Gespräch mit Ihnen ein Urteil zu dem streitgegenständlichen
Behandlungsfehlervorwurf abgeben soll. Regelmäßig sind sie beim Termin
allein, da der Ehepartner oder andere Vertraute nicht anwesend sein
dürfen. Im Übrigen wissen die Personen meistens auch nicht, wie sie sich
sinnvollerweise verhalten sollen.
Krankheitsablauf
Entscheidend
für die Begutachtung und das weitere Vorgehen, ob außergericht-lich
oder gerichtlich, ist Ihre Glaubwürdigkeit. Es ist daher nachteilig,
wenn vor dem Gutachter gemachte Angaben später wieder berichtigt oder
ergänzt werden müssen. Sie sollen daher gut vorbereitet zum
Gutachtertermin erscheinen.
Verfassen Sie vor dem Termin einen „Krankheits-Lebenslauf“, in dem ihre Krank-heitsgeschichte chronologisch aufgelistet ist.
Diesen Krankheits-Lebenslauf soll-ten Sie dem Gutachter sowie zuvor unserer Kanzlei übergeben.
Es
sollten darin alle Zustände, Schmerzen, Beschwerden und
Beeinträchtigungen Ereignisse, ob ständig auftretende oder nur einmalig,
beschrieben werden. Insbesondere sollten die auftretenden Beschwerden
detailliert dargestellt werden, da das persönliche Empfinden der
Erkrankung vom Gutachter ohne ihre Hinweise nicht erkannt wer-den kann.
Diagnosen kann der Gutachter hingegen aus den ihm vorliegenden
Unterlagen entnehmen.
Zudem sollten von Ihnen sämtliche
Tätigkeiten aufge-führt sein, die sie früher noch selbst ausführen
konnten, deren Ausführung Ihnen jetzt jedoch krankheitsbedingt nicht
mehr oder nur noch erschwert möglich ist.
Dies betrifft alle Lebensbereiche: Arbeitsleben, Haushalt, Garten, Freizeit- und Lebensgestaltung.
Freizeitgestaltung
Werden
sie nach Ihren Hobbys gefragt, darf Ihrerseits keinesfalls der Hinweis
fehlen, dass deren Durchführung jetzt nicht mehr oder nur noch
eingeschränkt möglich ist. Ansonsten kann dies beim Gutachter einen
falschen Eindruck erwe-cken. Sind sie zum Beispiel Mitglied in einem
Verein, so sollten Sie nicht nur von den reizvollen Aktivitäten des
Vereins erzählen und in schönen Erinnerungen schwelgen, sondern explizit
erwähnen, dass Sie seit der streitgegenständlichen ärztlichen
Behandlung nicht mehr in der Lage sind, daran teilzunehmen.
Auch
banale Tätigkeiten wie Fernsehen, Musikhören, Bücher- oder
Zeitschriften-lesen sind erwähnenswert, da diese Rückschlüsse auf Ihre
Leistungsfähigkeit er-lauben (z.B. Konzentrationsstörungen o.ä.).
Auf
die Frage, ob Sie täglich spazieren gehen, darf die Antwort nicht
lauten; „Ja, 2 Stunden täglich“, wenn Sie sich bereits nach 10 min für
längere Zeit (etwa auf einer Bank) ausruhen müssen. Gleiches gilt für
die Frage, ob Sie Auto fahren können bzw. dürfen.
Gehen Sie öfter
in Thermalbäder, nehmen Sie an Gymnastikübungen oder ähnli-chem Teil,
so sollten Sie das erwähnen, insbesondere dann wenn Sie dies zur
Schmerzlinderung tun. Ohne diesen Hinweis könnte der Eindruck entstehen,
dass sie noch zu allen möglichen weiteren Aktivitäten in der Lage sind.
Hat
sich der Freundeskreis durch die Erkrankung eingeschränkt, so muss auch
darauf hingewiesen werden, denn eine schleichende soziale
Isolati-on/Vereinsamung deutet auf gesundheitliche Probleme hin.
Haushalt/Garten
Auch
hier sollten Sie jegliche Einschränkungen der Tätigkeiten genau
darlegen. Wenn Sie ihr Haus - soweit zutreffend - noch selbst putzen
können, müssen Sie darauf hinweisen, wenn Sie z.B. statt bisher 2
Stunden nunmehr 3 StundenTäg-lich hierfür benötigen, etwa weil Sie sich
öfter hinsetzen müssen, um Pause zu machen. Andererseits sollten Sie
eindeutig vermerken, was sie im Haushalt nicht selbst erledigen können.
Wenn
Sie in Ihrem Haushalt bestimmte Hilfsmittel verwenden und nur so Ihre
Arbeit erledigt werden kann, so zeigt dies die Einschränkung Ihrer
Leistungsfä-higkeit.
Falls Sie Ihren Speiseplan einschränken
mussten, da Ihnen gewisse Zuberei-tungsarten, beispielsweise aufgrund
fehlender Feinmotorik, nicht mehr möglich sind, so sollten Sie auch dies
darlegen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass dies nicht in
Widerspruch zu Ihrem übrigen Verhalten steht.
Sollten Sie fremde
oder familiäre Hilfe in Anspruch nehmen, so nennen Sie den Namen der
Person und ggf. den Zeitaufwand, da der pauschale Hinweis, dass die
Familie hilft, nichts über Ihren Zustand und die genaue
Hilfsbedürftigkeit aus-sagt.
Arbeitsleben
Lassen Sie sich
grundsätzlich schon im Vorfeld der Begutachtung von jedem be-handelnden
Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, soweit dies
möglich ist. Dies ist erforderlich, da beim Gutachter bei Durchsicht der
Unterla-gen der Eindruck entstehen könnte, dass wegen fehlender
Krankschreibung, zum Beispiel eines Facharztes, das Krankheitsbild auf
dessen Fachgebiet nicht so schwerwiegend sein kann.
Allgemeine Hinweise
Handelt
es sich bei dem Gutachter – wie zumeist – um einen Facharzt und
be-schränkt sich die Untersuchung und Begutachtung nur auf sein Gebiet,
so weisen Sie den Gutachter - soweit vorhanden - auch auf Beschwerden
aus anderen Fachgebieten hin.
Wenn Sie an Schmerzzuständen
leiden, so dürfen dies der Gutachter und später der Richter in
angemessener Weise mitbekommen. Wenn Sie z.B. im Alltag nicht längere
Zeit sitzen können oder spezielle Sitzhilfen benötigen, so wäre es
falsch im Termin die Zähne zusammen zu beißen. Bringen Sie notwendige
Hilfsmittel (Gehhilfen etc.) zum Termin mit, denn wieso sollten Sie
Hilfsmittel ständig benö-tigen, wenn Sie sie gerade jetzt anscheinend
nicht benötigen.
Die Gutachter überprüfen unbemerkt und indirekt
Ihre Angaben, indem sie bei-spielsweise Ihre Gehfähigkeit auf dem Weg in
ein entfernt gelegenes Behand-lungszimmer oder nach dem Abschluss der
Behandlung durch einen Blick aus dem Fenster bei Verlassen des Anwesens
auf der Straße beobachten.
Wenn Sie zum Beispiel angeben, dass
Sie jede halbe Stunde auf die Toilette müssen, sollten Sie sich dies
nicht während der Untersuchung verkneifen.
Haben Sie im
Gutachtertermin das Gefühl, dass Sie seitens des Gutachters nicht ernst
genommen bzw. abwertend behandelt werden, so weisen sie den Gutachter
freundlich darauf hin. Dies sollte in absolut emotionsloser Weise
erfolgen. Sollte Ihnen weiterhin kein Gehör geschenkt werden bzw. das
Verhalten des Gutachters abwertend bleiben, so können Sie den Termin
vorzeitig beenden. Da der Gutach-ter diese Tatsache umgehend dem Gericht
mitteilen wird, müssen Sie dem Ge-richt später die Gründe für den
Abbruch in einem „Erlebnisbericht“ mitteilen. Dies soll keinesfalls eine
Aufforderung zum Streit mit dem Gutachter sein; für Sie ist der
Gutachter fremd, genauso sind Sie für den Gutachter eine fremde Person.
Bedenken Sie bitte außerdem, dass der Gutachter in Ihrem
Arzthaftungsverfah-ren das entscheidende Wort sprechen wird, welches für
den Ausgang des Verfah-rens vorgreiflich ist.
Die Begutachtung
betrifft häufig sehr intime Bereiche, so dass Sie auf Fragen gefasst
sein müssen, deren Beantwortung für Menschen unangenehm und pein-lich
sein mag. Auch dem Gutachter werden solche Fragen nicht leicht fallen,
aber er ist in der Regel daran gewöhnt und daher auf Ihre Antworten
vorbereitet. Sie müssen bzw. dürfen keine Scham vor dem Gutachter haben.
Es
ist der Sache nicht dienlich, wenn Sie Ihre Situation besser
darstellen, als sie wirklich ist. Wenn Sie gewisse Dinge nicht selbst
erledigen können, so beruht das auf Ihren Beschwerden, für die Sie
ohnehin nichts können. Da das Schicksal Sie getroffen hat, steht Ihnen
auch Hilfe zu.
In gleicher Weise warnen wir jedoch davor, zu übertreiben oder zu simulieren.
Entscheidend ist es, Ihre wahre Situation in vollem Umfang und ohne Beschöni-gung darzustellen.
Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
http://www.jansen-muehl.de/files/vorbereitung-gutachtertermin.pdf
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