hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes

Nach unten

Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes  Empty Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes

Beitrag von Willi Schartema Fr Nov 02, 2012 12:39 pm

Für die
Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung, mit der einem
Antragsteller Leistungen "gewährt werden" und der Antragsgegner damit
zur Erteilung eines Bescheides verpflichtet worden ist, ist nicht die
Zwangsvollstreckung nach § 883 ZPO, sondern die nach § 201 SGG die
zutreffende Vollstreckungsart (Durchsetzung einer unvertretbaren
Handlung), so die 37. Kammer des SG Berlin.


Daraus folgt, dass
maximal 1000 Euro Zwangsgeld angedroht und gegebenenfalls festgesetzt
werden können (vgl. Landessozialgericht Darmstadt vom 19.01.2007 -L 7 AS
10/07 ER-).

Da § 41 SGB 2 keine exakte Fälligkeitsregelung
enthält, trüge ein Antragsteller im Fall einer Vollstreckung per
Gerichtsvollzieher nach § 883 ZPO das Risiko, auf den Kosten der
Zwangsvollstreckung sitzen zu bleiben, es sei denn, er nähme
Verzögerungen bei der Auszahlung in Kauf, die dem Charakter des SGB 2
als einer vorschüssig zu zahlenden Sozialleistung widersprechen.


Außerdem müsste ein
Antragsteller die Vollstreckung in jedem Monat erneut betreiben, was die
Effektivität des einstweiligen Rechtsschutzes erheblich
beeinträchtigte.

Das Verhalten des Jobcenters, die Umsetzung
eines Beschlusses bewusst und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieser
Verzögerung zu verweigern, rechtfertigt es, schon bei der erstmaligen
Zwangsgeldandrohung die Obergrenze von 1.000 € auszuschöpfen und
angesichts der verstrichenen Zeit von einer vorherigen Anhörung, die im
Verfahren nach § 201 SGG generell nicht gefordert ist, abzusehen.


Anmerkung vom Sozialberater D.Brock, freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter


L 7 AS 10/07 ER
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE070098282%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/vollstreckung-gegen-jobcenter-aus.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Zulässigkeit einstweiliger Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG bei vorläufigem Bescheid (§ 328 Abs. 2 SGB III)
» Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - unzureichende Festlegung der
» Erfolgreiche Beschwerde eines Sozialhilfeträgers gegen eine einstweilige Anordnung des SG, vorläufig Mietaufwendungen für die restliche Dauer der Haftzeit zu übernehmen SGB XII
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Wegen einstweiliger Anordnung, Einstiegsgeld, Existenzgründungsdarlehen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten