Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte
Seite 1 von 1
Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, - L 14 AS 2105/12 B ER
Die
im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Übernahme von Schulden hat nicht
den Sinn, den Leistungsberechtigten immer von der Verantwortlichkeit für
sein eigenes Handeln freizustellen.
Wer
sehenden Auges die von ihm eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
nicht oder nur im unzureichenden Maß auch durch einen unangemessenen
Verbrauch, der auch nicht sonst erklärt werden kann, erfüllt, muss die
Folgen tragen.
Dies
umso mehr, wenn ihm bereits früher Mittel für Stromschulden gewährt
worden sind und er sich sein Verhalten von damals nicht vor Augen
geführt hat, sondern wiederum Ursachen setzt, so dass Stromschulden
auflaufen.
"
Sein weiteres Verbrauchsverhalten, das zu der jetzt geltend gemachten
Forderung geführt hat, lässt aber ebenso wie sein Verbrauchsverhalten
bis zur Stromsperrung am 18. Juni 2012 (Verbrauch 1.342 kWh im Zeitraum
vom 14. März 2012 bis 18. Juni 2012) den Schluss zu, dass er nicht
gewillt ist, seinen Stromverbrauch auf eine durchschnittlichen
Jahresverbrauch für einen Ein-Personen-Haushalt (2.050 kWh)
einzurichten."
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2, freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
S.a.
Sozialrechtsexperte: Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch
sind in einem einstweiligen Anordnungsverfahren glaubhaft zu machen.
S.a.
Sozialrechtsexperte: Hartz IV - Empfänger saß circa eineinhalb Jahre im
Dunkeln - Stromsperre - Jobcenter muss das Licht wieder anknipsen.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120019481&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/keine-ubernahme-von-wiederholten.html
Willi S
Die
im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Übernahme von Schulden hat nicht
den Sinn, den Leistungsberechtigten immer von der Verantwortlichkeit für
sein eigenes Handeln freizustellen.
Wer
sehenden Auges die von ihm eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
nicht oder nur im unzureichenden Maß auch durch einen unangemessenen
Verbrauch, der auch nicht sonst erklärt werden kann, erfüllt, muss die
Folgen tragen.
Dies
umso mehr, wenn ihm bereits früher Mittel für Stromschulden gewährt
worden sind und er sich sein Verhalten von damals nicht vor Augen
geführt hat, sondern wiederum Ursachen setzt, so dass Stromschulden
auflaufen.
"
Sein weiteres Verbrauchsverhalten, das zu der jetzt geltend gemachten
Forderung geführt hat, lässt aber ebenso wie sein Verbrauchsverhalten
bis zur Stromsperrung am 18. Juni 2012 (Verbrauch 1.342 kWh im Zeitraum
vom 14. März 2012 bis 18. Juni 2012) den Schluss zu, dass er nicht
gewillt ist, seinen Stromverbrauch auf eine durchschnittlichen
Jahresverbrauch für einen Ein-Personen-Haushalt (2.050 kWh)
einzurichten."
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2, freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
S.a.
Sozialrechtsexperte: Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch
sind in einem einstweiligen Anordnungsverfahren glaubhaft zu machen.
S.a.
Sozialrechtsexperte: Hartz IV - Empfänger saß circa eineinhalb Jahre im
Dunkeln - Stromsperre - Jobcenter muss das Licht wieder anknipsen.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120019481&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/keine-ubernahme-von-wiederholten.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine darlehensweise Übernahme von Stromschulden - Selbsthilfebemühungen wurden nicht glaubhaft gemacht
» Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.
» Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.
» Keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer unangemessenen Unterkunft
» Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter
» Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.
» Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.
» Keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer unangemessenen Unterkunft
» Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema