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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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LSG : Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

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LSG : Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt  Empty LSG : Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

Beitrag von Willi Schartema Mi Okt 24, 2012 12:08 pm

Landessozialgericht - Pressemitteilung Nr.: 010/2012

Halle, den 23. Oktober 2012

(LSG ) Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

Nimmt
ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit
teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der
Anwesenheit.




Bei krankheitsbedingten
Fehlzeiten gibt es kein Geld. Es liegt weder ein
Beschäftigungsverhältnis vor, noch fallen in dieser Zeit tatsächliche
Mehraufwendungen an, die entschädigt werden müssten.




Die Kosten für die
Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen
werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung
höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.


Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AS 397/10, rechtskräftig


http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA121003165&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/lsg-lsa-ein-euro-job-wird-nur-bei.html

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