Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
LSG : Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Seite 1 von 1
LSG : Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Landessozialgericht - Pressemitteilung Nr.: 010/2012
Halle, den 23. Oktober 2012
(LSG ) Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Nimmt
ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit
teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der
Anwesenheit.
Bei krankheitsbedingten
Fehlzeiten gibt es kein Geld. Es liegt weder ein
Beschäftigungsverhältnis vor, noch fallen in dieser Zeit tatsächliche
Mehraufwendungen an, die entschädigt werden müssten.
Die Kosten für die
Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen
werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung
höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AS 397/10, rechtskräftig
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA121003165&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/lsg-lsa-ein-euro-job-wird-nur-bei.html
Willi S
Halle, den 23. Oktober 2012
(LSG ) Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Nimmt
ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit
teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der
Anwesenheit.
Bei krankheitsbedingten
Fehlzeiten gibt es kein Geld. Es liegt weder ein
Beschäftigungsverhältnis vor, noch fallen in dieser Zeit tatsächliche
Mehraufwendungen an, die entschädigt werden müssten.
Die Kosten für die
Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen
werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung
höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AS 397/10, rechtskräftig
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA121003165&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/lsg-lsa-ein-euro-job-wird-nur-bei.html
Willi S
Ähnliche Themen
» 1 €uroJobs mit 30 Std. wöchentlich nicht zulässig Hartz IV: Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) mit 30 Stunden wöchentlich sind nicht zulässig Das Landessozialgericht Bayern erachtet so genannte Arbeitsgelegenheiten (also "Ein-Euro-Jobs" als nicht zuläss
» Pauschalabzug von 100 Euro bei Hilfebedürftigen, die bis zu 400 Euro dazu verdienen, rechtmäßig.
» Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen.
» Hartz IV - Empfänger müssen wahrhaftige Zauberkünstler sein, denn Reisekosten aus Anlass der Teilnahme an der Beisetzung eines Angehörigen müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden
» VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden
» Pauschalabzug von 100 Euro bei Hilfebedürftigen, die bis zu 400 Euro dazu verdienen, rechtmäßig.
» Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen.
» Hartz IV - Empfänger müssen wahrhaftige Zauberkünstler sein, denn Reisekosten aus Anlass der Teilnahme an der Beisetzung eines Angehörigen müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden
» VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema