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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden

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VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden  Empty VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden

Beitrag von Willi Schartema Fr Jan 18, 2013 12:11 pm

VG Potsdam, 21. Kammer, Beschl. v. 15.01.2013 - 21 K
1480/12.PVL


Das VG Potsdam entschied, dass Arbeitsverhältnisse
zwischen kommunalen Arbeitgebern und zuvor arbeitslos gewesenen Arbeitnehmern,
die im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit mit Bundesmitteln gefördert
werden, unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) fallen (Az. 21
K 1480/12.PVL).


Subventionierte
Arbeitsverhältnisse im Modellprojekt "Bürgerarbeit" unterliegen dem
TVöD


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/vg-potsdam-burgerarbeit-muss-nach.html


Gericht: «Bürgerarbeit» ist wie öffentlicher Dienst zu vergüten

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/gericht---buergerarbeit--ist-wie-oeffentlicher-dienst-zu-vergueten,10809148,21486354,view,asTicker.htm

Willi SVG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden  Empty
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