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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kaum Wohnungen für Bedürftige - Diakonie fordert den Berliner - Senat auf, Arbeitslosen höhere Mieten zu bewilligen

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Kaum Wohnungen für Bedürftige - Diakonie fordert den Berliner - Senat auf, Arbeitslosen höhere Mieten zu bewilligen Empty Kaum Wohnungen für Bedürftige - Diakonie fordert den Berliner - Senat auf, Arbeitslosen höhere Mieten zu bewilligen

Beitrag von Willi Schartema Do Sep 06, 2012 5:01 am

Bezahlbarer Wohnraum wird in der Hauptstadt zunehmend knapper. Besonders
betroffen sind Hartz-IV-Empfänger, wie Wohlfahrtsverbände wissen. Das
Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) und
der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprachen gestern vor dem Jobcenter
Tempelhof-Schöneberg von einer verschärften Situation.


»Probleme
mit der Unterkunft haben deutlich zugenommen«, sagte Frank Steger,
Koordinator der Aktion »Irren ist amtlich - Beratung kann helfen«. Seit
Anfang Juli steht der Beratungsbus vor wechselnden Jobcentern. Zum
ersten Mal wird das Angebot auf zwölf Wochen ausgeweitet, da die Zahl
der Ratsuchenden steigt. In den ersten sechs Wochen der Tour haben
bereits rund 1200 Menschen das Hilfsangebot angenommen. Das sind im
Schnitt 48 Beratungen am Tag. Vor zwei Jahren waren es insgesamt 770.


»Ich
denke die Nachfrage hat zugenommen, weil sich die Situation in
vielerlei Hinsicht verschlechtert hat«, so Steger. Zugenommen haben vor
allem Fragen zu Mietkosten. Jede dritte Frage bezieht sich inzwischen
auf die Wohnsituation. »In Prenzlauer Berg und in
Friedrichshain-Kreuzberg war es sogar jede zweite Frage«, so Steger.


Die
vom Senat bewilligte leichte Erhöhung der Wohnkostenübernahme für
Hartz-IV-Empfänger sei viel zu niedrig, kritisierte Susanne
Kahl-Passoth, Direktorin des Diakonischen Werks. »Es ist nicht gelungen
die Mietsituation für Bedürftige zu entschärfen.


Viele
Betroffene müssen die Differenz selber tragen und das von dem wenigen
Geld, das ihnen zum Leben bleibt. »Diese Menschen müssen sich die
Differenz vom Munde absparen.


Der immer wieder kehrende Rat,
die Betroffenen sollen doch nach Marzahn-Hellersdorf ziehen, ist
völliger Quatsch«, weiß Markus Wahle vom Beratungsbus. Die Wohnungen in
Marzahn seien auf Kleinfamilien ausgerichtet, während 50 Prozent der
Hartz-IV-Empfänger alleinstehend sind. Genauso schlecht sehe es für
Großfamilien aus. Denn ein Großteil der Vielzimmerwohnungen befinde sich
in Charlottenburg-Wilmersdorf, in Steglitz oder Zehlendorf. Bezirke,
die die Mietobergrenzen des Senats bei Weitem überschreiten


Witer hier bitte lesen: http://www.neues-deutschland.de/artikel/237636.kaum-wohnungen-fuer-beduerftige.html


Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:


Realistischer
Artikel meine ich, denn eine Hartz IV - Großfamilie kann sich wahrlich
schlecht eine Vielzimmerwohnung zum Bsp. in Charlottenburg anmieten.Die
Idee mit dem Beratungsbus ist begrüßenswert,Nachahmer sind gesucht!


Haben
Sie Probleme mit Hartz IV ? Sind Ihnen keine Umzugskosten bewilligt
worden? Sie machen gesundheitliche Gründe für ihren Umzug erforderlich,
doch das JC lehnt ab, was ist zu tun? Wann ist ein Umzug erforderlich,
wenn ein Konflikt mit anderen Hausbewohnern nicht behebbar ist.


Sie
suchen Hilfe zu Fragen rund um Hartz IV - hier sind Sie an der
richtigen Stelle.Das Taem des RA Ludwig Zimmermann ist Ihnen gerne
behilflich.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/kaum-wohnungen-fur-bedurftige-diakonie.html

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