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Hartz-IV-Mieten - Landessozialgericht überprüft Berliner Richtwerte
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Hartz-IV-Mieten - Landessozialgericht überprüft Berliner Richtwerte
von Sigrid Kneist
Am Donnerstag wird das Landessozialgericht
entscheiden, ob die Berliner Regelungen zur Übernahme von Hartz-IV-Mieten
rechtmäßig sind. Zwei Leistungsbezieher haben ein Normenkontrollverfahren
beantragt.
Das Landessozialgericht in Potsdam wird am Donnerstag darüber entscheiden,
ob die Regelungen des Landes Berlin zur Übernahme der Mietkosten von
Hartz-IV-Empfängern rechtmäßig sind.
Zwei Leistungsbezieher haben ein sogenanntes
Normenkontrollverfahren beantragt, mit dem nicht ihr Einzelfall geklärt wird,
sondern die zugrunde liegende Verordnung.
Diese war erst im vergangenen Mai von Sozialsenator
Mario Czaja (CDU) auf den Weg gebracht worden, nachdem das Bundessozialgericht
die vorherigen Regelungen als nicht rechtmäßig bezeichnet hatte.
Schon beim Inkrafttreten stieß die neue Verordnung bei
der Opposition, Sozialverbänden und Mieterverein auf Kritik.
Die Richtwerte, die sich unter anderem am Mietspiegel
orientierten sowie die Größe des Mietshauses und die Art der Heizung
berücksichtigten, seien viel zu niedrig.
Erst
im vergangenen Monat schloss sich eine Kammer des Sozialgerichts dieser
Auffassung an und erklärte die Bemessungsgrenzen für rechtswidrig und für zu
niedrig.
Dieses Urteil war aber eine Einzelfallentscheidung. In
Berlin erhalten 305 000 Haushalte Hartz IV.
Anmerkung: S.a. Sozialrechtsexperte: SG
Berlin: Berliner WAV - Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Sozialberater des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/hartz-iv-mieten-landessozialgericht.html
Willi S
Am Donnerstag wird das Landessozialgericht
entscheiden, ob die Berliner Regelungen zur Übernahme von Hartz-IV-Mieten
rechtmäßig sind. Zwei Leistungsbezieher haben ein Normenkontrollverfahren
beantragt.
Das Landessozialgericht in Potsdam wird am Donnerstag darüber entscheiden,
ob die Regelungen des Landes Berlin zur Übernahme der Mietkosten von
Hartz-IV-Empfängern rechtmäßig sind.
Zwei Leistungsbezieher haben ein sogenanntes
Normenkontrollverfahren beantragt, mit dem nicht ihr Einzelfall geklärt wird,
sondern die zugrunde liegende Verordnung.
Diese war erst im vergangenen Mai von Sozialsenator
Mario Czaja (CDU) auf den Weg gebracht worden, nachdem das Bundessozialgericht
die vorherigen Regelungen als nicht rechtmäßig bezeichnet hatte.
Schon beim Inkrafttreten stieß die neue Verordnung bei
der Opposition, Sozialverbänden und Mieterverein auf Kritik.
Die Richtwerte, die sich unter anderem am Mietspiegel
orientierten sowie die Größe des Mietshauses und die Art der Heizung
berücksichtigten, seien viel zu niedrig.
Erst
im vergangenen Monat schloss sich eine Kammer des Sozialgerichts dieser
Auffassung an und erklärte die Bemessungsgrenzen für rechtswidrig und für zu
niedrig.
Dieses Urteil war aber eine Einzelfallentscheidung. In
Berlin erhalten 305 000 Haushalte Hartz IV.
Anmerkung: S.a. Sozialrechtsexperte: SG
Berlin: Berliner WAV - Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Sozialberater des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/hartz-iv-mieten-landessozialgericht.html
Willi S
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