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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Berliner Jobcenter haben Hartz-IV-Vergabe nicht im Griff

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Berliner Jobcenter haben Hartz-IV-Vergabe nicht im Griff  Empty Berliner Jobcenter haben Hartz-IV-Vergabe nicht im Griff

Beitrag von Willi Schartema Mo Apr 08, 2013 10:25 am

Eine Studie stellt verheerende Mängel in Berlins Jobcentern bei der
Vergabe von Hartz-IV-Leistungen fest. Es mangelt vor allem an einer
systematischen Datenerfassung und Zusammenarbeit der Behörden.


Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).

Demnach bestehen in Berlin "unzureichende Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Bezirksämtern und Jobcentern".

Außerdem bestünden in
den jeweiligen Jobcentern jeweils unterschiedliche Antragsverfahren und
keine systematische Datenerfassung zu den Hartz-IV-Empfänger.


Das Fazit der Studie ist verheerend.

"Es existiert kein
ausgearbeitetes Steuerungssystem", "es gibt allenfalls in Ansätzen
Informationen über die Finanzströme", und "es existiert keine
Kooperationskultur" zwischen den Behörden, heißt es darin.


In Berlin befassen sich
die Sozial- und Arbeitsverwaltung, die Bezirke und die Jobcenter mit den
arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern.


weiterlesen:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/berliner-jobcenter-haben-hartz-iv.html

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