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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Caritas fordert höhere Regelbedarfe

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Caritas fordert höhere Regelbedarfe  Empty Caritas fordert höhere Regelbedarfe

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 20, 2014 8:53 am

Der CV fordert Anhebung der Regelsätze auf 445 Euro. Der CV bemängelt die methodische Festsetzung der Regelsatzermittlung und fordert eine Neufestsetzung der Energiekosten.
Die CV-Forderungen basieren auf Expertisen in den anhängigen BVerfG-Verfahren zu den Regelsätzen. Hier nun eine Zusammengefasste Kurzposition: http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_Regelbedarfe_kurz.pdf

Dann die Position zur Bemessung der Regelbedarfe von Erwachsenen und Kindern in lang: http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_Regelbedarfe.pdf
Ferner die förmliche CV Stellungnahme als Sachkundiger Dritter nach § 27 a BVerfG, die es hier gibt: http://www.harald-thome.de/media/files/Stellungnahme_sachkundigerDritter_-27aBVerfGG_271108.pdf

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2245

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