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Bundesagentur für Arbeit fördert Ausbildung beim Sozialrechtsexperten selbstverständlich nicht ohne vorherige gerichtliche Hilfe
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Bundesagentur für Arbeit fördert Ausbildung beim Sozialrechtsexperten selbstverständlich nicht ohne vorherige gerichtliche Hilfe
Am 1.September diesen Jahres hat Jürgen Weber, 53, beim
Sozialrechtsexperten seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten
begonnen. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe war rechtzeitig im
August 2012 gestellt worden. Ende August erfolgte die letzte H4 Zahlung
für September. Mehrer Anrufe bei der Bundesagentur ergaben, die Sache
ist in Bearbeitung, die Ausbildung wird wohl gefördert. Der September
verging und kein Bescheid lag vor, d.h. Jürgen musste mit seiner
Ausbildungsvergütung überleben. Davon ist aber die Miete noch nicht
bezahlt. Zum Glück hatte der Chef die Schulbücher spendiert.
Als am 2. Oktober weder Geld vom Jobcenter, noch von der Bundesagentur
auf dem Konto war, warf der Sozialrechtsexperte die Gerichts-Maschine
an. Einstweiliger Rechtsschutz der Notfallwecker.
Ein fernmündliche Nachfrage am Montag bei der Bundesagentur brachte noch
keine Klarheit, dann am 16.10. endlich grünes Licht, die Förderung ist
durch.
Was war passiert?
Die Bundesagentur hatte beim Jobcenter eine Stellungnahme angefordert
weil eine zweite Berufsausbildung nur unter besonderen Bedingungen
gefördert wird (§ 57 Abs.2 Satz 2 SGB III). Die Bedingungen lagen bei
Jürgen vor und hätten von dem Sachbearbeiter aus den Akten ermittelt
werden können. Der Sachbearbeiter, der für diese Stellungnahmen im
Jobcenter zuständig ist war jedenfalls nicht da und der Vertreter wohl
so ausgelastet, dass eine rechtzeitige Entscheidung nicht erfolgen
konnte.
Damit kann Jürgen Weber, der mit 53 Jahren wohl ältestes AZUBI zum Rechtsanwaltsfachangestellten seine Ausbildung fortsetzen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/bundesagentur-fur-arbeit-fordert.html
Willi S
Sozialrechtsexperten seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten
begonnen. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe war rechtzeitig im
August 2012 gestellt worden. Ende August erfolgte die letzte H4 Zahlung
für September. Mehrer Anrufe bei der Bundesagentur ergaben, die Sache
ist in Bearbeitung, die Ausbildung wird wohl gefördert. Der September
verging und kein Bescheid lag vor, d.h. Jürgen musste mit seiner
Ausbildungsvergütung überleben. Davon ist aber die Miete noch nicht
bezahlt. Zum Glück hatte der Chef die Schulbücher spendiert.
Als am 2. Oktober weder Geld vom Jobcenter, noch von der Bundesagentur
auf dem Konto war, warf der Sozialrechtsexperte die Gerichts-Maschine
an. Einstweiliger Rechtsschutz der Notfallwecker.
Ein fernmündliche Nachfrage am Montag bei der Bundesagentur brachte noch
keine Klarheit, dann am 16.10. endlich grünes Licht, die Förderung ist
durch.
Was war passiert?
Die Bundesagentur hatte beim Jobcenter eine Stellungnahme angefordert
weil eine zweite Berufsausbildung nur unter besonderen Bedingungen
gefördert wird (§ 57 Abs.2 Satz 2 SGB III). Die Bedingungen lagen bei
Jürgen vor und hätten von dem Sachbearbeiter aus den Akten ermittelt
werden können. Der Sachbearbeiter, der für diese Stellungnahmen im
Jobcenter zuständig ist war jedenfalls nicht da und der Vertreter wohl
so ausgelastet, dass eine rechtzeitige Entscheidung nicht erfolgen
konnte.
Damit kann Jürgen Weber, der mit 53 Jahren wohl ältestes AZUBI zum Rechtsanwaltsfachangestellten seine Ausbildung fortsetzen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/bundesagentur-fur-arbeit-fordert.html
Willi S
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