hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Hartz IV - Sanktion - nicht - rechtswidrig, wenn der Antragsteller Angaben über gesundheitliche Angelegenheiten und eine Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz (BDSG) verweigert hat

Nach unten

Hartz IV - Sanktion - nicht - rechtswidrig, wenn der Antragsteller Angaben über gesundheitliche Angelegenheiten und eine Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz (BDSG) verweigert hat Empty Hartz IV - Sanktion - nicht - rechtswidrig, wenn der Antragsteller Angaben über gesundheitliche Angelegenheiten und eine Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz (BDSG) verweigert hat

Beitrag von Willi Schartema Do Aug 30, 2012 10:10 pm

So urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,mit Beschluss vom 14.08.2012,- L 7 AS 1355/12 B ER - .

§
4 BDSG regelt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn dieses Gesetz oder eine
andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene
einwilligt (nach § 4a BDSG,vgl. dazu SG Berlin, Beschluss vom 15.02.2012
- S 107 AS 1034/12 ER) .

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2une/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE120008953&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Jedoch
gehen nach § 1 Abs. 3 BDSG, soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes
auf personenbezogene Daten anzuwenden sind, diese den Vorschriften des
BDSG vor (BSG, Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R 1. Leitsatz und
Rn. 33 ).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=87990

Insoweit kommen eine Reihe von bereichsspezifischen Spezialregelungen
(§§ 50 ff SGB II) sowie § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X in Betracht (BSG,
Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R17 ff. ), die u.a. die
Übermittlung von Daten an mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte
Dritte unter bestimmten Voraussetzungen regeln (Lenze/Brünner in LPK-SGB
II, 4. Auflage 2012, vor §§ 50 Rn. 1 ff.).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154570&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

1.Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen -
Lebenslauf vorlegen( SG Leipzig, Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS
1470/12 ER –,unveröffentlicht).

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-lebenslauf-beim-manahmetraeger-18870.html

Ein
außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der
Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten
erheben und verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).


Eine
nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den
Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis
auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12
ER - Rdnr. Cool.


http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120008953&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

2.Gemäß
§ 4a des Bundesdatenschutzgesetzes obliegt es der freien Entscheidung
eines Hilfebedürftigen seine Zustimmung zur Datenerfassung und
Speicherung personengebundener Daten in einem Personalfragebogen zu
erteilen. Die Verweigerung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den
Hilfebedürftigen in der Sache dafür mit einer Sanktion nach dem SGB 2 zu
belegen(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER –



3.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist ein Sozialdatum, dessen
Offenbarung durch das Jobcenter nur zulässig ist, wenn der
Leistungsbezieher eingewilligt hat oder eine gesetzliche
Offenbarungsbefugnis vorliegt(BSG, Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2012&nr=12310&pos=0&anz=2


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/hartz-iv-sanktion-nicht-rechtswidrig.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» zeitgleich ergänzende Sachleistungen bei Sanktion Hartz IV: Sanktionsbescheid der Arge ist rechtswidrig, wenn der Leistungsträger bei Sanktionsentscheidung über die Regelleistung - nicht zeitgleich - auch über ergänzende Sachleistungen entschieden hat.
»  Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt.
» Sanktionbescheid ist rechtswidrig,wenn ein Hinweis hinsichtlich eines Anspruches auf Bewilligung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen nach § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II sich dem Bescheid nicht entnehmen lässt
» Hartz IV - Verwaltungsgericht Wiesbaden: Statistisches Bundesamt verweigert aufgrund des Statistikgeheimnisses zu Recht Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Jahres 2008 - Daten aus den Haushaltsbüchern unterliegen dem Staatsgeheimnis
» Ob die Neufassung von § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB I, wonach durch eine Sanktion nur der Auszahlungsanspruch gemindert wird, bedeutet, dass eine Sanktion einen einzelnen Streitgegenstand bildet, braucht hier nicht entschieden werden. Es fehlte bereits an einer

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten