Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Hartz IV - Sanktion - nicht - rechtswidrig, wenn der Antragsteller Angaben über gesundheitliche Angelegenheiten und eine Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz (BDSG) verweigert hat
Seite 1 von 1
Hartz IV - Sanktion - nicht - rechtswidrig, wenn der Antragsteller Angaben über gesundheitliche Angelegenheiten und eine Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz (BDSG) verweigert hat
So urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,mit Beschluss vom 14.08.2012,- L 7 AS 1355/12 B ER - .
§
4 BDSG regelt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn dieses Gesetz oder eine
andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene
einwilligt (nach § 4a BDSG,vgl. dazu SG Berlin, Beschluss vom 15.02.2012
- S 107 AS 1034/12 ER) .
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2une/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE120008953&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Jedoch
gehen nach § 1 Abs. 3 BDSG, soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes
auf personenbezogene Daten anzuwenden sind, diese den Vorschriften des
BDSG vor (BSG, Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R 1. Leitsatz und
Rn. 33 ).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=87990
Insoweit kommen eine Reihe von bereichsspezifischen Spezialregelungen
(§§ 50 ff SGB II) sowie § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X in Betracht (BSG,
Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R17 ff. ), die u.a. die
Übermittlung von Daten an mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte
Dritte unter bestimmten Voraussetzungen regeln (Lenze/Brünner in LPK-SGB
II, 4. Auflage 2012, vor §§ 50 Rn. 1 ff.).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154570&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
1.Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen -
Lebenslauf vorlegen( SG Leipzig, Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS
1470/12 ER –,unveröffentlicht).
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-lebenslauf-beim-manahmetraeger-18870.html
Ein
außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der
Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten
erheben und verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).
Eine
nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den
Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis
auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12
ER - Rdnr. .
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120008953&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
2.Gemäß
§ 4a des Bundesdatenschutzgesetzes obliegt es der freien Entscheidung
eines Hilfebedürftigen seine Zustimmung zur Datenerfassung und
Speicherung personengebundener Daten in einem Personalfragebogen zu
erteilen. Die Verweigerung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den
Hilfebedürftigen in der Sache dafür mit einer Sanktion nach dem SGB 2 zu
belegen(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER –
3.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist ein Sozialdatum, dessen
Offenbarung durch das Jobcenter nur zulässig ist, wenn der
Leistungsbezieher eingewilligt hat oder eine gesetzliche
Offenbarungsbefugnis vorliegt(BSG, Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2012&nr=12310&pos=0&anz=2
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/hartz-iv-sanktion-nicht-rechtswidrig.html
Willi S
§
4 BDSG regelt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn dieses Gesetz oder eine
andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene
einwilligt (nach § 4a BDSG,vgl. dazu SG Berlin, Beschluss vom 15.02.2012
- S 107 AS 1034/12 ER) .
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2une/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE120008953&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Jedoch
gehen nach § 1 Abs. 3 BDSG, soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes
auf personenbezogene Daten anzuwenden sind, diese den Vorschriften des
BDSG vor (BSG, Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R 1. Leitsatz und
Rn. 33 ).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=87990
Insoweit kommen eine Reihe von bereichsspezifischen Spezialregelungen
(§§ 50 ff SGB II) sowie § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X in Betracht (BSG,
Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R17 ff. ), die u.a. die
Übermittlung von Daten an mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte
Dritte unter bestimmten Voraussetzungen regeln (Lenze/Brünner in LPK-SGB
II, 4. Auflage 2012, vor §§ 50 Rn. 1 ff.).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154570&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
1.Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen -
Lebenslauf vorlegen( SG Leipzig, Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS
1470/12 ER –,unveröffentlicht).
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-lebenslauf-beim-manahmetraeger-18870.html
Ein
außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der
Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten
erheben und verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).
Eine
nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den
Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis
auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12
ER - Rdnr. .
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120008953&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
2.Gemäß
§ 4a des Bundesdatenschutzgesetzes obliegt es der freien Entscheidung
eines Hilfebedürftigen seine Zustimmung zur Datenerfassung und
Speicherung personengebundener Daten in einem Personalfragebogen zu
erteilen. Die Verweigerung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den
Hilfebedürftigen in der Sache dafür mit einer Sanktion nach dem SGB 2 zu
belegen(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER –
3.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist ein Sozialdatum, dessen
Offenbarung durch das Jobcenter nur zulässig ist, wenn der
Leistungsbezieher eingewilligt hat oder eine gesetzliche
Offenbarungsbefugnis vorliegt(BSG, Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2012&nr=12310&pos=0&anz=2
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/hartz-iv-sanktion-nicht-rechtswidrig.html
Willi S
Ähnliche Themen
» zeitgleich ergänzende Sachleistungen bei Sanktion Hartz IV: Sanktionsbescheid der Arge ist rechtswidrig, wenn der Leistungsträger bei Sanktionsentscheidung über die Regelleistung - nicht zeitgleich - auch über ergänzende Sachleistungen entschieden hat.
» Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt.
» Sanktionbescheid ist rechtswidrig,wenn ein Hinweis hinsichtlich eines Anspruches auf Bewilligung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen nach § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II sich dem Bescheid nicht entnehmen lässt
» Hartz IV - Verwaltungsgericht Wiesbaden: Statistisches Bundesamt verweigert aufgrund des Statistikgeheimnisses zu Recht Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Jahres 2008 - Daten aus den Haushaltsbüchern unterliegen dem Staatsgeheimnis
» Ob die Neufassung von § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB I, wonach durch eine Sanktion nur der Auszahlungsanspruch gemindert wird, bedeutet, dass eine Sanktion einen einzelnen Streitgegenstand bildet, braucht hier nicht entschieden werden. Es fehlte bereits an einer
» Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt.
» Sanktionbescheid ist rechtswidrig,wenn ein Hinweis hinsichtlich eines Anspruches auf Bewilligung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen nach § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II sich dem Bescheid nicht entnehmen lässt
» Hartz IV - Verwaltungsgericht Wiesbaden: Statistisches Bundesamt verweigert aufgrund des Statistikgeheimnisses zu Recht Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Jahres 2008 - Daten aus den Haushaltsbüchern unterliegen dem Staatsgeheimnis
» Ob die Neufassung von § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB I, wonach durch eine Sanktion nur der Auszahlungsanspruch gemindert wird, bedeutet, dass eine Sanktion einen einzelnen Streitgegenstand bildet, braucht hier nicht entschieden werden. Es fehlte bereits an einer
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema