hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt.

Nach unten

 Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt. Empty Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt.

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 19, 2012 10:43 am

Sozialgericht Leipzig,Beschluss vom 06.08.2012,- S 25 AS 2496/12 ER -


Gem.
§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 31 a Abs. 1 SGB II mindert sich das
Arbeitslosengeld II, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich
weigert, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden
Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu
erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen
nachzuweisen.


Dies
gilt nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht, wenn der erwerbsfähige
Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für sein Verhalten darlegt
und nachweist.



Wichtige
Gründe im Sinne des § 31 Abs. 2 SGB II können alle Umstände des
Einzelfalles sein, die unter Berücksichtigung der berechtigten
Interessen des Hilfebedürftigen in Abwägung mit etwa entgegenstehenden
Belangen der Allgemeinheit das Verhalten des Hilfebedürftigen
rechtfertigen.



Ob
dies der Fall ist, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff ohne
einen Beurteilungsspielraum des Leistungsträgers in vollem Umfang von
Amts wegen der gerichtlichen Kontrolle.



Bei der Kasuistik wichtiger Grund im Vordergrund stehen persönliche, insbesondere gesundheitliche und familiäre Gründe.


Die
neu eingeführte Darlegungslast hebt in Bezug auf erkennbare
Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes die Pflicht zur
Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes von Amts wegen
nicht auf. Die Anforderungen an die Darlegung, die
Amtsermittlungspflichten auszulösen geeignet sind, dürfen nicht
überspannt werden (Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl., § 31 Rdnr. 70).



Quelle: http://a4xpappa.de/Sanktion3/Beschluss.pdf und http://a4xpappa.de/2.html


Anmerkung von Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:


Schlappe fürs Jobcenter - Wie muss ein Jobcenter eine Anhörung nach § 24 SGB X ordnungsgemäß durchführen?

Sanktionsbescheid ist rechtswidrig,wenn es an einer wirksamen durchgeführten Anhörung vor Erlass des Sanktionsbescheides fehlt.

Das Sozialgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 13.09.2012,- S 44 AS 382/12 ER (unveröffentlicht) dazu wie folgt geurteilt:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/schlappe-furs-jobcebter-wie-muss-ein.html


Leitsatz von Willi 2 zum Beschluss des SG Oldenburg v. 13.09.2012,Az.S 44 AS 382/12 ER :

Ein
Sanktionsbescheid ist rechtswidrig,wenn es an einer wirksamen
durchgeführten Anhörung vor Erlass des Sanktionsbescheides fehlt,denn
eine Anhörung im Sinne des § 24 Abs. 1 SGB X verlangt von dem
Leistungsträger, dass das Vorbringen des Beteiligten ernsthaft geprüft
und bewertet wird(BeckOK, SGB X, Stand: 01.06.2012, § 24, Rn. 3, 10).

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/jobcenter-mussen-ihrer.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Jobcenter müssen ihrer Beratungspflicht nachkommen Jobcenter Wanne-Eickel Herne Geschäftsführer Herr Weiss Ignoriert es Bei Manfred Meier
» Schlappe fürs Jobcenter - Wie muss ein Jobcenter eine Anhörung nach § 24 SGB X ordnungsgemäß durchführen? Sanktionsbescheid ist rechtswidrig,wenn es an einer wirksamen durchgeführten Anhörung vor Erlass des Sanktionsbescheides fehlt.
» Jobcenter muss Belehrung nachweisen - Grundsicherungsträger - müssen durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw. durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen nachkommen
» Angemessenheitsregelung der Unterkunftskosten im SGB XII ist verfassungswidrig - Es dürfen keine Schätzungen bzw. Abschläge „ins Blaue hinein“ vorgenommen werden
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten