hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Arbeiten was muss berücksichtigt werden Lies dir diesen Abschnitt der Kommentierung zu § 10 SGB II (Zumutbarkeit) gut durch

Nach unten

Arbeiten was muss berücksichtigt werden Lies dir diesen Abschnitt der Kommentierung zu § 10 SGB II (Zumutbarkeit) gut durch Empty Arbeiten was muss berücksichtigt werden Lies dir diesen Abschnitt der Kommentierung zu § 10 SGB II (Zumutbarkeit) gut durch

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:59 pm

Zitat:
Eine Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Arbeit gebietet
nach den Maßstäben des SGB II eine Gesamtbetrachtung des Förderns und
Forderns (so auch Bieback NZS 2005, 337, 340), die zu dem Ergebnis
kommen muss, dass die Zumutbarkeit dem SGB II-Standard (Rn 27)
entspricht.

Sie ist als Arbeitseingliederungsplanung im Gespräch
mit dem persönlichen Ansprechpartner (§ 4 Nr. 1, § 14 Satz 2 SGB II)
vorzunehmen. Bis zu ihrem Abschluss durch eine
Eingliederungsvereinbarung oder einen Verwaltungsakt (§ 15 Abs. 1) liegt
ein wichtiger Grund für die Unzumutbarkeit einer Arbeit vor (ähnlich
der Suchphase, die im BSHG eingeräumt wurde, s. OVG BE FEVS 34, 240,
248 f., für sie weiterhin Estelmann in Estelmann § 10 Rn 82). Gefordert
wird vom SGB II (§ 2 Abs. 1 Satz 1) die Ausschöpfung aller Möglichkeiten
zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit. Vorrangig ist
geeignete Arbeit, d.h. solche, welche den persönlichen Fähigkeiten
entspricht, die individuelle Lebenssituation berücksichtigt, möglichst
die Hilfebedürftigkeit beendet und dauerhaft zur Eingliederung führt
(arg. § 3 Abs. 1 Satz 2, 3).

Ist eine solche Arbeit konkret nicht
vorhanden, sind möglichst Arbeitseingliederungsmaßnahmen einschließlich
Bildung durchzuführen (arg. §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 14 Satz 1).

Kommen
geeignete Arbeit und Arbeitseingliederungsmaßnahmen nicht in Betracht –
aber nur dann (anders für das BSHG OVG HH FEVS 41, 417: jede mögliche
Arbeit muss sofort aufgenommen werden, OVG BE FEVS 34, 189, 191
„Nachtportier, Hoteldiener, Küchenhelfer“, OVG HH FEVS 41, 417, 419
„Bote, Pförtner, Nachtwächter“) – ist zur Überwindung der
Hilfebedürftigkeit jede zumutbare Arbeit (Hilfs-, Leih-, Zeitarbeit, zu
den immer mehr verbreiteten atypischen Beschäftigungsverhältnissen
Schreiner 2008, 61 ff., Christ und Sozialist 4/2008, 54 ff.) auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu übernehmen (wobei bei jungen Menschen
zwischen 14 und 24 Jahren darauf hingewirkt werden soll, dass die Arbeit
zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt,
s. § 3 Abs. 2 Satz 2).

Ist dies in absehbarer Zeit nicht
möglich, hat ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine ihm angebotene
zumutbare Arbeitsgelegenheit gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen (s.
§ 16 d) wahrzunehmen (§ 2 Abs. 1 Satz 3), sofern sie erforderlich ist
(§ 3 Abs. 1 S. 1 SGB II, dazu Krahmer/Spindler NDV 2005, 17, Rixen
SozSich 2005, 152  ff.); bei jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren
soll sie zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten
beitragen (s. § 3 Abs. 2 Satz 2).
Ambrost in Münder, Sozialgesetzbuch II, 4. Auflage 2011, § 10 Abs. 2 SGB II Rz 48

ACHTUNG ACHTUNG!!!!!!!
Zitat:
...Darüber
hinaus sind auch allein nicht ausreichende Unzumutbarkeitsgründe in
eine SGB II-Gesamtbetrachtung (Rn 48) einzubeziehen, so dass eine
Vermittlung in unterwertige und bisherigen Qualifikationen
zuwiderlaufende Tätigkeiten nicht zumutbar ist, wenn sie einer
dauerhaften und nachhaltigen Eingliederung entgegenstehen (Kohte SozSich
2005, 146, 147 unter Bezug auf Jagoda BT-Dr. 13/5936, 15). ...
a. a. O. Rz 36
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeiten was muss beachtet werden § 10 SGB II 1€ Jobs gegen Mehraufwandsentschädigung § 261 SGB III Zusätzlichkeit diese Anforderung muss der 1€ Job erfüllen Lies dir diesen Abschnitt der Kommentierung zu § 10 SGB II (Zumutbarkeit) gut durch
» Bürgerarbeit muss nach Tarif bezahlt werden Bürgerarbeit muss zusätzlich sein ist es aber nicht und für 6.98 € STD.Lohn soll der Bürgerarbeiter pro Std Arbeiten so hätten die das gerne aber Irrtum nur Augenwischerei betrug mit Vorsatz.
» Sozialhilfeträger muss keine Stromschulden übernehmen bei fehlendem Anordnungsgrund, d.h. dem Bestehen einer gegenwärtigen Notlage des Antragstellers, die nicht anders als durch ein gerichtliches Eingreifen abgewendet werden kann. SGB XII
» Leistungsansprüche bei kurzen Beschäftigungszeiten: Arbeitslosengeld - wie lange man dafür arbeiten muss
» Dürfen Leistungsberechtigte mehr als 15 Std die Woche auf 400€ Basis Arbeiten, oder muss ein Arbeitsvertrag auf Sozialversicherungspflichtiger Basis dafür bestehen?

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten