hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Stromschulden- Kinder haften für Verhalten ihrer Eltern Sozialgericht Nürnberg,Beschluss vom 20.06.2012,- S 6 AS 547/12 ER -

Nach unten

Stromschulden- Kinder haften für Verhalten ihrer Eltern Sozialgericht Nürnberg,Beschluss vom 20.06.2012,- S 6 AS 547/12 ER -  Empty Stromschulden- Kinder haften für Verhalten ihrer Eltern Sozialgericht Nürnberg,Beschluss vom 20.06.2012,- S 6 AS 547/12 ER -

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 11:55 am

Keine Übernahme von Stromschulden, wenn ein missbräuchliches Verhalten der Hilfebedürftigen zugrunde liegt .


Grundsätzlich
sind bei der Betätigung des Ermessens nach § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II in
einer umfassenden Gesamtschau die Umstände des Einzelfalles zu
berücksichtigen.


Dazu gehören vor allem die Höhe der
ausstehenden Forderung, ihr Zustandekommen, festzustellendes
missbräuchliches Verhalten des Hilfebedürftigen, die Zusammensetzung der
von der Entscheidung des Leistungsträgers betroffenen Personen, das von
dem Hilfesuchenden in der Vergangenheit gezeigte Verhalten, der
erkennbare Wille zur Selbsthilfe sowie eine Prognose hinsichtlich der
Entstehung künftiger neuer Schulden (LSG Mecklenburg-Vorpommern v.
29.09.2011 – L 8 B 509/09 ER; LSG Rheinland-Pfalz v. 27.12.2010 – L 3 AS
557/10 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.06.2010 – L 13 AS 147/10 B
ER).


Anmerkung: So führte allein das Betroffensein
minderjähriger Kinder von der Stromsperre nicht zu einer
Ermessensreduzierung mit der Folge einer zwingenden Schuldübernahme
durch den Antragsgegner .


Gleichwohl zahlte die
Antragstellerin , deren Verhalten bzw. Unterlassen sich ihre Kinder, die
Antragsteller als ihrer gesetzlichen Vertreterin gem. § 278 Satz http://dejure.org/gesetze/BGB/278.html 1 Alt. 1 i.V.m. §§ 1626, 1629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurechnen lassen müssen http://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html (s.a. LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 29.09.2011 – L 8 B 509/09 ER), http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&doc.id=JURE110019201&st=ent letztmals am 12.01.2012 einen Stromabschlag betreffend das zurückliegende Jahr 2011.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153042&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte verfassungswidrig Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 25.04.2012,- S 55 AS 29349/11 -
» Wohnungsgröße Umgangsrecht: Leben Kinder bei beiden getrennt lebenden Eltern und besteht insoweit eine doppelte Bedarfsgemeinschaft, so besteht für die Kinder ein Unterkunftsbedarf in zwei Wohnungen
» Führerscheinausbildung aus dem Vermittlungsbudget Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - vergleichbare Notlage - wiederholte Stromschulden und -sperrung - sozialwidriges Verhalten
» Normen: § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, - Schlagworte: Alleinerziehendenzuschlag im Haushalt der Eltern, Einzelfallprüfung, Versicherungspauschale für Kinder

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten