hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte verfassungswidrig Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 25.04.2012,- S 55 AS 29349/11 -

Nach unten

Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte verfassungswidrig Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 25.04.2012,- S 55 AS 29349/11 - Empty Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte verfassungswidrig Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 25.04.2012,- S 55 AS 29349/11 -

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 11:13 am

1. Zur Überzeugung der 55. Kammer des
Sozialgerichts (SG) Berlin sind §§ 19 Abs 1 S 1 und 3, 20 Abs 1, 2 S 1
und 5 SGB 2 iVm §§ 28a SGB 12 und 8 Abs 1 Nr 1 RBEG wegen der Höhe der
maßgeblichen Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte
verfassungswidrig.

2. Zur Verfassungswidrigkeit der BAföG-Regelbedarfe.

3.
Verfassungsrechtlich noch vertretbar ist die Entscheidung des
Gesetzgebers, die sozialhilferechtliche Bestimmung des Existenzminimums
als Referenzsystem für eine weitgehend einheitliche Bemessung der
Regelbedarfe anzuwenden, obwohl damit der grundsicherungsrechtliche
Ausnahmefall zum Ausgangspunkt der Bestimmung der Pauschalen gemacht
wird, wenn die Nachteile dieses Vorgehen konsequent Beachtung finden.

4.
Ein Lohnabstandsgebot ist kein denkbares Kriterium für die Bestimmung
der Regelbedarfe, denn die Entwicklung der Löhne gibt über die
Veränderungen des notwendigen Bedarfs zur Deckung des Existenzminimums
keine Auskunft.

5. Der Gesetzgeber hat gegen die Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass Haushalte, deren Nettoeinkommen
unter dem Niveau der Grundsicherungsleistungen liegt, aus der
Referenzgruppe ausgeschieden werden müssen, verstoßen, indem er
sämtliche Haushalte mit Erwerbseinkommen in die Referenzgruppe
einbezogen hat.

6. Bei der Bestimmung der Referenzgruppe hat der
Gesetzgeber methodisch fehlerhaft die 2008 geltenden
Grundsicherungsbedarfssätze angewandt, weil diese verfassungswidrig
entsprechend den Rentenanpassungen von den Daten der EVS 1998 abgeleitet
waren.

7. Der Einkommensfreibetrag von 100 EUR nach § 11b Abs 2
Satz 1 SGB 2 ist als im Rahmen zulässiger Typisierung und Pauschalierung
unter Betrachtung des Regelfalles gebildet derzeit nicht zu
beanstanden.

8. Nachdem der Gesetzgeber nicht mehr konsequent die
Haushalte aus der Referenzgruppe heraushält, die ihren Lebensunterhalt
überwiegend aus Grundsicherungsleistungen bestritten haben, kann es
schwerlich noch als vertretbar angesehen werden, die "verdeckt armen
Haushalte" in der Referenzgruppe zu belassen, obwohl das statistische
Instrumentarium zum Ausschluss dieser Haushalte annäherungsweise mit
tendenzieller Unterschätzung dieser Haushaltsgruppe bereits im
Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung stand.

9. Hinsichtlich der
Berücksichtigung der Bedarfe für langlebige Gebrauchsgüter, die über das
vom Gesetzgeber geforderte Ansparmodell vom Bedarf erfasst sein sollen,
beruhen die Festsetzungen auf nicht realitätsgerechten Daten und hätten
im Gesetzgebungsverfahren schon aus statistischer Sicht ernsthaft
hinterfragt werden müssen. Wegen der Darlehensregelungen und der
Aufrechnungsmöglichkeiten nach §§ 24 Abs 1 S 1, 42a Abs 2 S 1 SGB 2
handelt es sich um einen nicht unwesentlichen Fehler des Gesetzgebers.

10.
Voraussetzung einer verfassungsgerichtlichen Klärung der Regelbedarfe
ist eine erhebliche und betragsmäßig beachtliche Abweichung vom
verfassungsgemäßen Zustand im Sinne einer verfassungsrechtlichen
Beschwer.

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/j0l/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE120009019%3Ajuris-r02&documentnumber=3&numberofresults=4132&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/arbeitslosengeld-ii-neubemessung-der.html

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Absetzung der Erwerbstätigenfreibeträge bei Zufluss von zwei Monatsentgelten aus demselben Arbeitsverhältnis Sozialgericht Berlin ,Urteil vom 18.01.2012, - S 55 AS 30011/10 -,Berufung zugelassen
» LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 105
» BSG aktuell zur Neubemessung der Regelbedarfe ab 01.1.2011 - Verfassungsmäßigkeit
» Stromschulden- Kinder haften für Verhalten ihrer Eltern Sozialgericht Nürnberg,Beschluss vom 20.06.2012,- S 6 AS 547/12 ER -
» Öffentlich-rechtlicher Bereicherungsanspruch des Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger bei direkter Auszahlung des Betriebs- und Heizkostenguthabens an den Grundsicherungsträger Sozialgericht Berlin ,Urteil vom 15.05.2012,- S 172 AS 15085

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten