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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG aktuell zur Neubemessung der Regelbedarfe ab 01.1.2011 - Verfassungsmäßigkeit

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BSG aktuell zur Neubemessung der Regelbedarfe ab 01.1.2011 - Verfassungsmäßigkeit  Empty BSG aktuell zur Neubemessung der Regelbedarfe ab 01.1.2011 - Verfassungsmäßigkeit

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 18, 2013 9:24 pm

BSG, Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R

Neubemessung der Regelbedarfe ab 1.1.2011 für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind ist verfassungsgemäß.

Der erkennende Senat ist ebenso wie der 14. Senat des BSG davon überzeugt, dass die im Rahmen des Statistikmodells begründete Herausnahme einzelner Positionen durch den Gesetzgeber nicht zu beanstanden ist.

Er folgt dem 14. Senat, wenn dieser ausführt, die regelbedarfsrelevanten Ausgabenpositionen und -beträge seien so bestimmt, dass ein interner Ausgleich möglich bleibe.

Auch bei der Kennzeichnung einzelner Verbrauchspositionen als bedarfsrelevant und dem Ausschluss bzw der Kürzung anderer Verbrauchspositionen hat der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten.

Zutreffend hat er sich schließlich bei der Regelung eines Fortschreibungsmechanismus an seiner Entscheidung für das Statistikmodell orientiert( Rz. 24).


Ihr Sozialberater Detlef Brock

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