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Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För
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Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För
Förderungshöchstdauer nach BAföG
Für den Monat April 2007 bestand damit ein Anspruch auf Alg II in Höhe von 561,60 Euro.
Hierbei
war er nach § 20 SGB II die Regelleistung in Höhe von 345,00 Euro zu
berücksichtigen. Des Weitern müssen die Kosten der Unterkunft (KdU) von
146,68 Euro gewährt werden. Dieser Betrag ist inzwischen den Beteiligten
unstreitig geblieben und die Kammer nimmt zur Begründung Bezug auf den
Inhalt des Bescheides vom 09. Mai 2006 (Berechnungsbogen). Des Weiteren
ist nach § 26 SGB II für den Monat April 2007 ein Zuschuss zu den von
dem Kläger an die CK gezahlten Versicherungsbeiträgen für die Kranken-
und Pflegeversicherung in Höhe von 69,92 Euro zu gewähren.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75879
Gruß willi S
Für den Monat April 2007 bestand damit ein Anspruch auf Alg II in Höhe von 561,60 Euro.
Hierbei
war er nach § 20 SGB II die Regelleistung in Höhe von 345,00 Euro zu
berücksichtigen. Des Weitern müssen die Kosten der Unterkunft (KdU) von
146,68 Euro gewährt werden. Dieser Betrag ist inzwischen den Beteiligten
unstreitig geblieben und die Kammer nimmt zur Begründung Bezug auf den
Inhalt des Bescheides vom 09. Mai 2006 (Berechnungsbogen). Des Weiteren
ist nach § 26 SGB II für den Monat April 2007 ein Zuschuss zu den von
dem Kläger an die CK gezahlten Versicherungsbeiträgen für die Kranken-
und Pflegeversicherung in Höhe von 69,92 Euro zu gewähren.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75879
Gruß willi S
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