hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Zur Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides (im Anschluss an BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R).

Nach unten

 Zur Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides (im Anschluss an BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R). Empty Zur Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides (im Anschluss an BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R).

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 10, 2014 6:53 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2014 - L 14 AS 3107/13 NZB


Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172168&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Rechtsfrage, welche Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen zu stellen sind Thüringer Landessozialgericht,Beschluss vom 23.03.2012, - L 4 AS 1210/11 NZB -
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Widerspruchsfreiheit des Verfügungssatzes eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides - offensichtliche Unrichtigkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einkommensanrechnung; Berücksichtigung von Zahlungen für Pflegeleistung nahestehender Personen als Einkommen - Aufhebung von Bewilligungen wegen Einkommenserzielung - Anforderungen an die Bestimmtheit von Aufhebungs- und
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten