Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
G Mainz: Keine Leistungen des Jobcenters für Umzug eines Hartz IV-Empfängers aus Ausland nach Deutschland und mehr SG Mainz, Beschl. v. 25.05.2012 - S 10 AS 412/12 ER
Seite 1 von 1
G Mainz: Keine Leistungen des Jobcenters für Umzug eines Hartz IV-Empfängers aus Ausland nach Deutschland und mehr SG Mainz, Beschl. v. 25.05.2012 - S 10 AS 412/12 ER
Keine Leistungen des Jobcenters für Umzug eines Hartz IV-Empfängers aus Ausland nach Deutschland
>
>
Das SG Mainz hat entschieden, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld
II ("Hartz IV") bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland keinen
Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Umzugskosten hat.
>
>
Die in den Landkreis Alzey-Worms gezogene Antragstellerin lebte schon
längere Zeit in Deutschland bevor sie Ende 2011 auf die Insel Madeira
zog, um dort eine Existenz aufzubauen. Aus persönlichen und
wirtschaftlichen Gründen reiste sie Anfang 2012 wieder nach Deutschland
ein und beantragte Arbeitslosengeld II, welches ihr auch bewilligt
wurde. Sie begehrte zudem finanzielle Unterstützung für die Kosten der
Überführung ihres auf Madeira verbliebenen Hab und Gutes, insbesondere
von Unterlagen. Zuletzt begehrte sie die Übernahme dieser Kosten als
Darlehen. Das Jobcenter lehnte dies ab, da es hierfür keine
Rechtsgrundlage gebe.
>
> Diese Ansicht hat das SG Mainz bestätigt.
>
>
Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die für Umzugskosten von
Empfängern von Arbeitslosengeld II vorgesehene Vorschrift nicht für
Umzüge aus dem Ausland nach Deutschland anwendbar, da die Einwanderung
in das deutsche Sozialsystem nicht bezuschusst werden solle. Ein
Darlehen könne ebenfalls nicht gewährt werden, da sonst die erwähnte
Vorschrift zu den Umzugskosten umgangen werde. Zudem habe die
Antragstellerin nicht dargetan, dass die auf Madeira verbliebenen
Gegenstände und Unterlagen unentbehrlich seien. Ausweispapiere stünden
der Antragstellerin noch zur Verfügung, sonstige Unterlagen könnten
ersetzt werden.
>
> Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Pressemeldung 9/2012 Sozialgericht Mainz
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=6955453e-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=2f159e35-4218-7318-770e-024077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
http://www.juris.de/jportal/portal/t/12gf/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120501610&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/sg-mainz-keine-leistungen-des.html
Gruß Willi S
>
>
Das SG Mainz hat entschieden, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld
II ("Hartz IV") bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland keinen
Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Umzugskosten hat.
>
>
Die in den Landkreis Alzey-Worms gezogene Antragstellerin lebte schon
längere Zeit in Deutschland bevor sie Ende 2011 auf die Insel Madeira
zog, um dort eine Existenz aufzubauen. Aus persönlichen und
wirtschaftlichen Gründen reiste sie Anfang 2012 wieder nach Deutschland
ein und beantragte Arbeitslosengeld II, welches ihr auch bewilligt
wurde. Sie begehrte zudem finanzielle Unterstützung für die Kosten der
Überführung ihres auf Madeira verbliebenen Hab und Gutes, insbesondere
von Unterlagen. Zuletzt begehrte sie die Übernahme dieser Kosten als
Darlehen. Das Jobcenter lehnte dies ab, da es hierfür keine
Rechtsgrundlage gebe.
>
> Diese Ansicht hat das SG Mainz bestätigt.
>
>
Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die für Umzugskosten von
Empfängern von Arbeitslosengeld II vorgesehene Vorschrift nicht für
Umzüge aus dem Ausland nach Deutschland anwendbar, da die Einwanderung
in das deutsche Sozialsystem nicht bezuschusst werden solle. Ein
Darlehen könne ebenfalls nicht gewährt werden, da sonst die erwähnte
Vorschrift zu den Umzugskosten umgangen werde. Zudem habe die
Antragstellerin nicht dargetan, dass die auf Madeira verbliebenen
Gegenstände und Unterlagen unentbehrlich seien. Ausweispapiere stünden
der Antragstellerin noch zur Verfügung, sonstige Unterlagen könnten
ersetzt werden.
>
> Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Pressemeldung 9/2012 Sozialgericht Mainz
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=6955453e-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=2f159e35-4218-7318-770e-024077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
http://www.juris.de/jportal/portal/t/12gf/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120501610&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/sg-mainz-keine-leistungen-des.html
Gruß Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat
» Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'
» SG Mainz: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses bei einer Lebensversicherung ist keine Pflichtverletzung im Sinne des SGB II
» Keine Verpflichtung des Jobcenters zur nochmaligen Überweisung von auf ein gepfändetes Konto überwiesenen Leistungen nach dem SGB II auf ein pfändungsfreies Konto der Mutter des Leistungsbeziehers.
» Italienischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf SGB II- Leistungen - Versagungsentscheidung nach § 66 SGB I - Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II ist nur für Fälle relevant, in denen der Umzug noch nicht vollzogen worden ist.
» Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'
» SG Mainz: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses bei einer Lebensversicherung ist keine Pflichtverletzung im Sinne des SGB II
» Keine Verpflichtung des Jobcenters zur nochmaligen Überweisung von auf ein gepfändetes Konto überwiesenen Leistungen nach dem SGB II auf ein pfändungsfreies Konto der Mutter des Leistungsbeziehers.
» Italienischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf SGB II- Leistungen - Versagungsentscheidung nach § 66 SGB I - Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II ist nur für Fälle relevant, in denen der Umzug noch nicht vollzogen worden ist.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema