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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat

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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat Empty Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 10:51 am

BSG, Urteil vom 09.04.2014 - B 14 AS 23/13 R


Leitsatz (Autor)
Wenn ein Hilfeempfänger nach dem (nicht erforderlichen) Umzug in eine teurere Wohnung seine Hilfebedürftigkeit für mehr als einen Monat unterbricht, darf das Jobcenter die Übernahme der Wohnkosten nicht auf den Betrag begrenzen, der für die alte Wohnung angefallen wäre.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13448&pos=1&anz=30
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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