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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Pressemitteilung SG Leipzig v. 30.03.2015 - Vergütung für Aufnahme eines Pflegekindes kann "Hartz IV"- Anspruch mindern

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Pressemitteilung SG Leipzig v. 30.03.2015 - Vergütung für Aufnahme eines Pflegekindes kann "Hartz IV"- Anspruch mindern  Empty Pressemitteilung SG Leipzig v. 30.03.2015 - Vergütung für Aufnahme eines Pflegekindes kann "Hartz IV"- Anspruch mindern

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 07, 2015 9:59 am

Auch die für ein erstes Pflegekind bezogenen Leistungen für Pflege und Erziehung können als bedarfsminderndes Einkommen nach dem SGB II berücksichtigt werden, soweit die Betreuung des Pflegekindes erwerbstätigkeitsähnlichen Charakter hat. Das hat das Sozialgericht Leipzig mit Urteil vom 24. Februar 2015 (S 23 AS 1676/14) entschieden.


Pressemitteilung: http://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/957.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2015-01-01&enddate=2015-12-31




Zum Volltext SG Leipzig, Urteil vom 24.02.2015 - S 23 AS 1676/14 : http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176221&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/

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