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Ob ein treuwidriges Verlangen einer Zugunstenentscheidung nach § 44 SGB X vorliegt, wenn die begehrte Aufhebung eines Erstattungsbescheides nur auf eine formale Rechtswidrigkeit gestützt werden kann und materiell-rechtlich tatsächlich kein Anspruch auf
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Ob ein treuwidriges Verlangen einer Zugunstenentscheidung nach § 44 SGB X vorliegt, wenn die begehrte Aufhebung eines Erstattungsbescheides nur auf eine formale Rechtswidrigkeit gestützt werden kann und materiell-rechtlich tatsächlich kein Anspruch auf
die Sozialleistung (hier Alg) bestanden hatte, kann für den Fall offen bleiben, in dem die Rechtswidrigkeit des Erstattungsbescheids auf der unterbliebenen Aufhebung des (hier Alg-)Bewilligungsbescheides beruht. Denn § 50 SGB X ergibt die materielle-rechtliche Anspruchsgrundlage für das Behaltendürfen der gegebenenfalls auch rechts-widrig gewährten Leistung.
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.2.2015 - L 8 AL 2518/14
Leitsätze ( Juris )
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176035&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.2.2015 - L 8 AL 2518/14
Leitsätze ( Juris )
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176035&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
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