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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erstattet der Arbeitgeber tatsächlich angefallene Fahrtkosten, sind diese nicht als Einkommen im Rahmen der SGB II-Leistungen anrechenbar. Die Leistung darf dementsprechend auch nicht gekürzt werden.

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werden -  Erstattet der Arbeitgeber tatsächlich angefallene Fahrtkosten, sind diese nicht als Einkommen im Rahmen der SGB II-Leistungen anrechenbar. Die Leistung darf dementsprechend auch nicht gekürzt werden.  Empty Erstattet der Arbeitgeber tatsächlich angefallene Fahrtkosten, sind diese nicht als Einkommen im Rahmen der SGB II-Leistungen anrechenbar. Die Leistung darf dementsprechend auch nicht gekürzt werden.

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 07, 2015 9:55 am

Hartz-IV-Urteil zu Fahrtkosten-Erstattung - Münsterland Zeitung - Lesen Sie mehr auf:


http://www.muensterlandzeitung.de/nachrichten/wirtschaft/finanztipps/Hartz-IV-Urteil-zu-Fahrtkosten-Erstattung;art377,2670305
 
Zum Volltext Sozialgericht Detmold, Urteil vom 18.09.2014 - S 18 AS 871/12 : http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173428&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/

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