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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 01, 2014 7:45 am

ausgenommen.

SG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2014 - S 14 AS 2155/13

Leitsätze (Juris)


Quelle: http://www.sg-stuttgart.de/pb/,Lde/1994179/?LISTPAGE=1211600 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/

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