hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Erstattet der Arbeitgeber tatsächlich angefallene Fahrtkosten, sind diese nicht als Einkommen im Rahmen der SGB II-Leistungen anrechenbar. Die Leistung darf dementsprechend auch nicht gekürzt werden.

Nach unten

 Erstattet der Arbeitgeber tatsächlich angefallene Fahrtkosten, sind diese nicht als Einkommen im Rahmen der SGB II-Leistungen anrechenbar. Die Leistung darf dementsprechend auch nicht gekürzt werden.  Empty Erstattet der Arbeitgeber tatsächlich angefallene Fahrtkosten, sind diese nicht als Einkommen im Rahmen der SGB II-Leistungen anrechenbar. Die Leistung darf dementsprechend auch nicht gekürzt werden.

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 07, 2015 9:55 am

Hartz-IV-Urteil zu Fahrtkosten-Erstattung - Münsterland Zeitung - Lesen Sie mehr auf:


http://www.muensterlandzeitung.de/nachrichten/wirtschaft/finanztipps/Hartz-IV-Urteil-zu-Fahrtkosten-Erstattung;art377,2670305
 
Zum Volltext Sozialgericht Detmold, Urteil vom 18.09.2014 - S 18 AS 871/12 : http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173428&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen auch bei Fehlverhalten nicht gekürzt werden - Leistungskürzung verstößt gegen Menschenwürde
» Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das Jobcenter diese Kosten nicht aus Arbeitslosengeld-II-Leistung herausrechnen. B 14 AS 151/10 R
» Eine von einem Bundesfreiwilligendienst Leistenden anstelle unentgeltlicher Unterkunft bezogene Geldersatzleistung in Höhe der tatsächlich anfallenden Fahrtkosten ist nicht als zweckbestimmte Leistung von der Anrechnung als Einkommen auf SGB II-Leistungen
» Hartz IV kennt kein fiktives Einkommen - Denn dies widerspricht dem Grundsatz, dass fiktives, tatsächlich jedoch überhaupt nicht erzieltes Einkommen bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt werden darf - Rechtsprechung
» Bedarfe für Schülerbeförderung können nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Beförderungskosten nicht durch Dritte übernommen werden - Schüler im Sinne des § 28 SGB II - Fahrtkosten sind bereits in der BAföG-Leistung enthalten

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten