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Bedarfe für Schülerbeförderung können nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Beförderungskosten nicht durch Dritte übernommen werden - Schüler im Sinne des § 28 SGB II - Fahrtkosten sind bereits in der BAföG-Leistung enthalten
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Bedarfe für Schülerbeförderung können nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Beförderungskosten nicht durch Dritte übernommen werden - Schüler im Sinne des § 28 SGB II - Fahrtkosten sind bereits in der BAföG-Leistung enthalten
Sozialgericht Altenburg, Urteil vom 24.07.2014 -S 23 AS 3357/13 - rechtskräftig - Die Berufung war zuzulassen.
Leitsatz (Autor)
Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II ist bei Bezug von BAföG-Leistungen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG ausgeschlossen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172807&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II ist bei Bezug von BAföG-Leistungen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG ausgeschlossen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172807&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/
Willi S
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