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Angelegenheiten nach dem SGB XII - Leistungen zur Teilhabe von Behinderten: Voraussetzung der Gewährung eines persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB XII
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Angelegenheiten nach dem SGB XII - Leistungen zur Teilhabe von Behinderten: Voraussetzung der Gewährung eines persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB XII
Sozialgericht Halle (Saale), Urteil vom 07.01.2015 - S 24 SO 135/12
Leitsatz (Juris)
1. Der Anspruch auf Gewährung einer Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Eingliederungshilfe) als persönliches Budget setzt voraus, dass eine Zielvereinbarung abgeschlossen worden ist.
2. Einigen sich die Beteiligten weder über den Bedarf noch über die Leistung, kann eine fehlende Zielvereinbarung nach § 4 Budgetverordnung nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden.
3. Für diesen Fall besteht ein Anspruch auf erneute ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176532&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/
Willi S
Leitsatz (Juris)
1. Der Anspruch auf Gewährung einer Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Eingliederungshilfe) als persönliches Budget setzt voraus, dass eine Zielvereinbarung abgeschlossen worden ist.
2. Einigen sich die Beteiligten weder über den Bedarf noch über die Leistung, kann eine fehlende Zielvereinbarung nach § 4 Budgetverordnung nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden.
3. Für diesen Fall besteht ein Anspruch auf erneute ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176532&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/
Willi S
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