Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Leistungen für Integrationshelfer (Schulassistenz) im Rahmen eines Persönlichen Budgets
Seite 1 von 1
Leistungen für Integrationshelfer (Schulassistenz) im Rahmen eines Persönlichen Budgets
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.04.2014 - L 8 SO 506/13 B ER
Leitsätze (Juris)
1. Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach § 57 SGB XII i.V.m. § 17 SGB IX.
2. Die Bewilligung eines Persönlichen Budgets i.S.d. § 17 SGB IX setzt die Durchführung eines trägerübergreifenden Bedarfsfeststellungsverfahrens und den Abschluss einer Zielvereinbarung i.S.d. § 4 Budgetverordnung voraus.
3. Die ggf. rechtswidrige, aber wirksame Bewilligung eines Persönlichen Budgets steht der Geltendmachung des originären Sachleistungsverschaffungsanspruchs (§§ 53, 54 SGB XII) oder eines Kostenerstattungsanspruchs (§ 15 Abs. 1 Satz 4, 2. Alt SGB IX) gegen den Sozialhilfeträger entgegen.
4. Die Bereitstellung eines Integrationshelfers während einer von der Schule angebotenen und für die Schüler freiwilligen Nachmittags Arbeitsgemeinschaft kann eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung i.S.d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII darstellen, wenn diese Veranstaltung in einem - gemessen an dem Hilfezweck -hinreichenden zeitlichen, örtlichen und personellen Zusammenhang mit dem Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht steht.
5. Im Sozialhilferecht sind für die Bemessung des Persönlichen Budgets i.S.d. § 57 SGB XII i.V.m. § 17 SGB IX grundsätzlich die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen des zuständigen Sozialhilfeträgers nach § 75 Abs. 3 SGB XII maßgeblich. Eine mit höheren Kosten verbundene zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer kann bei der Bemessung des Persönlichen Budgets in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169069&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/
Willi S
Leitsätze (Juris)
1. Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach § 57 SGB XII i.V.m. § 17 SGB IX.
2. Die Bewilligung eines Persönlichen Budgets i.S.d. § 17 SGB IX setzt die Durchführung eines trägerübergreifenden Bedarfsfeststellungsverfahrens und den Abschluss einer Zielvereinbarung i.S.d. § 4 Budgetverordnung voraus.
3. Die ggf. rechtswidrige, aber wirksame Bewilligung eines Persönlichen Budgets steht der Geltendmachung des originären Sachleistungsverschaffungsanspruchs (§§ 53, 54 SGB XII) oder eines Kostenerstattungsanspruchs (§ 15 Abs. 1 Satz 4, 2. Alt SGB IX) gegen den Sozialhilfeträger entgegen.
4. Die Bereitstellung eines Integrationshelfers während einer von der Schule angebotenen und für die Schüler freiwilligen Nachmittags Arbeitsgemeinschaft kann eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung i.S.d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII darstellen, wenn diese Veranstaltung in einem - gemessen an dem Hilfezweck -hinreichenden zeitlichen, örtlichen und personellen Zusammenhang mit dem Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht steht.
5. Im Sozialhilferecht sind für die Bemessung des Persönlichen Budgets i.S.d. § 57 SGB XII i.V.m. § 17 SGB IX grundsätzlich die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen des zuständigen Sozialhilfeträgers nach § 75 Abs. 3 SGB XII maßgeblich. Eine mit höheren Kosten verbundene zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer kann bei der Bemessung des Persönlichen Budgets in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169069&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/
Willi S
Ähnliche Themen
» Rumänische Staatsangehörige sind Leistungen nach dem SGB II im Rahmen der Folgenabwägung zu erbringen.
» Die Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers im ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht eines behinderten Menschen fällt als sonstige Hilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit.
» Im Rahmen der Folgenabwägung sind der Antragstellerin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Hinblick auf den Regelbedarf vorläufig zu bewilligen – Keine Duldung eines Hausbesuches.
» Die grundsätzliche Verpflichtung des Leistungsträgers, auch bei den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1a AsylbLG ungekürzte Leistungen zu erbringen, ist nicht allein im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung zu erreichen
» Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung
» Die Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers im ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht eines behinderten Menschen fällt als sonstige Hilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit.
» Im Rahmen der Folgenabwägung sind der Antragstellerin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Hinblick auf den Regelbedarf vorläufig zu bewilligen – Keine Duldung eines Hausbesuches.
» Die grundsätzliche Verpflichtung des Leistungsträgers, auch bei den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1a AsylbLG ungekürzte Leistungen zu erbringen, ist nicht allein im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung zu erreichen
» Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema