Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen
Seite 1 von 1
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen
SG Hildesheim, Beschluss vom 22.05.2014 - S 43 AS 618/14 ER
Leitsätze (Autor)
Muss die Rechtslage als offen angesehen werden, sind im Rahmen der Folgenabwägung vorläufig Leistungen nach dem SGB II zu gewähren.
Bei Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um existenzsichernde Leistungen, die das grundrechtlich geschützte Existenzminimum sicherstellen sollen. Derartige Leistungen sind aus verfassungsrechtlichen Gründen im Zweifel vorläufig zu gewähren ( vgl. dazu LSG NSB, Beschl. v. 09.10.2013 - L 7 AS 1055/13 B ER, unveröffentlicht).
Quelle: RA Denis König, 37079 Göttingen, Willi-Eichler-Str. 11
Anmerkung: ebenso zur vorläufigen Gewährung von ALG II für EU- Staatsbürger im Rahmen der Folgenabwägung- SG Hildesheim, Beschl. v. 10.02.2014 - S 43 AS 140/14 ER ( unveröffentlicht); LSG NRW, Beschl. v. 12.03.2014 - L 12 AS 108/14 B ER und LSG NSB, Beschluss vom 11. August 2011- L 15 AS 188/11 B ER; anderer Auffassung- LSG NSB, Beschl. v. 15.11.2013 - L 15 AS 365/13 B ER und Beschluss vom 26.03.2014 - L 15 AS 16/14 B ER.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Muss die Rechtslage als offen angesehen werden, sind im Rahmen der Folgenabwägung vorläufig Leistungen nach dem SGB II zu gewähren.
Bei Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um existenzsichernde Leistungen, die das grundrechtlich geschützte Existenzminimum sicherstellen sollen. Derartige Leistungen sind aus verfassungsrechtlichen Gründen im Zweifel vorläufig zu gewähren ( vgl. dazu LSG NSB, Beschl. v. 09.10.2013 - L 7 AS 1055/13 B ER, unveröffentlicht).
Quelle: RA Denis König, 37079 Göttingen, Willi-Eichler-Str. 11
Anmerkung: ebenso zur vorläufigen Gewährung von ALG II für EU- Staatsbürger im Rahmen der Folgenabwägung- SG Hildesheim, Beschl. v. 10.02.2014 - S 43 AS 140/14 ER ( unveröffentlicht); LSG NRW, Beschl. v. 12.03.2014 - L 12 AS 108/14 B ER und LSG NSB, Beschluss vom 11. August 2011- L 15 AS 188/11 B ER; anderer Auffassung- LSG NSB, Beschl. v. 15.11.2013 - L 15 AS 365/13 B ER und Beschluss vom 26.03.2014 - L 15 AS 16/14 B ER.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung
» Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Gewährung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II - Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes
» Rumänische Staatsangehörige sind Leistungen nach dem SGB II im Rahmen der Folgenabwägung zu erbringen.
» Jobcenter muss Reisekosten im Rahmen einer Folgenabwägung nach Indonesien übernehmen
» Angelegenheiten nach dem SGB XII - Leistungen zur Teilhabe von Behinderten: Voraussetzung der Gewährung eines persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB XII
» Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Gewährung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II - Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes
» Rumänische Staatsangehörige sind Leistungen nach dem SGB II im Rahmen der Folgenabwägung zu erbringen.
» Jobcenter muss Reisekosten im Rahmen einer Folgenabwägung nach Indonesien übernehmen
» Angelegenheiten nach dem SGB XII - Leistungen zur Teilhabe von Behinderten: Voraussetzung der Gewährung eines persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB XII
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema