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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter muss Reisekosten im Rahmen einer Folgenabwägung nach Indonesien übernehmen

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Jobcenter muss Reisekosten im Rahmen einer Folgenabwägung nach Indonesien übernehmen  Empty Jobcenter muss Reisekosten im Rahmen einer Folgenabwägung nach Indonesien übernehmen

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 8:42 am

LSG NRW, Beschluss vom 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13 B ER - rechtskräftig



Leitsätze (Autor)
Das Jobcenter ist verpflichtet, einem Hartz IV-Empfänger eine dreiwöchige Reise zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem minderjährigem Sohn zu finanzieren.

Die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinem Sohn ist eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Sohnes, namentlich in Anbetracht des vorstehenden Geburtstags und vor dem Hintergrund, dass der Sohn in einer fremden Kultur lebt.

Der Kontakt zu seinem Sohn ist unter besonderer Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten familiären Kontakts von besonderem Belang. Auch das Kindeswohl ist bei der Abwägung zu berücksichtigen.
 
Quelle: Pressemitteilung des LSG NRW vom 01.04.2014: http://www.lsg.nrw.de/behoerde/presse/Aktuelle_Pressemitteilungen_des_LSG/Jobcenter_muss_Reisekosten_nach_Indonesien_uebernehmen/index.php
 
Zum Volltext des Beschlusses hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168663&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

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