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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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. EuGH-Generalanwalt: Arbeitsuchende EU-Ausländer können Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben

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Beitrag von Willi Schartema Mo März 30, 2015 6:35 am

Der EuGH-Generalanwalt vertritt in seinem Schlussantrag vom 26.03.2015 folgende Position: wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate in Deutschland aufhält und hier bereits kurzfristig gearbeitet hat, dürfen ihm Hartz-IV-Leistungen nicht automatisch ohne individuelle Prüfung nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit verweigert werden.

Auch können Kinder eines EU-Bürgers, der im Aufnahmemitgliedstaat aktuell erwerbstätig ist, oder gewesen ist, und dem Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat allein deshalb zustehen, weil das EU-Recht diesen Kindern ein Recht auf Zugang zur Ausbildung verleiht.


Hier eine ganz gute Zusammenfassung dazu: http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-generalanwalt-arbeitsuchende-eu-ausl-nder-k-nnen-anspruch-auf-hartz-iv-leistungen-haben


und der Schlussantrag selbst: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150035de.pdf


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1807/

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