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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gründungszuschuss - kein Ermessensfehlgebrauch - keine Weitergewährung eines Gründungszuschusses nach Ablauf der ersten Phase der Förderung SGB III

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Gründungszuschuss - kein Ermessensfehlgebrauch - keine Weitergewährung eines Gründungszuschusses nach Ablauf der ersten Phase der Förderung   SGB III Empty Gründungszuschuss - kein Ermessensfehlgebrauch - keine Weitergewährung eines Gründungszuschusses nach Ablauf der ersten Phase der Förderung SGB III

Beitrag von Willi Schartema Mo März 09, 2015 12:51 pm

Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 05.11.2014 - S 16 AL 594/12



Leitsatz ( Autor)
Die Höhe des für die erste Phase gewährten Gründungszuschusses, mit dem der Gesetzgeber eine Förderung der selbständigen Tätigkeit als ausreichend angesehen hat, kann auch als Maßstab für die Frage der ausreichenden Absicherung zugrunde gelegt werden, jedenfalls dann, wenn die Grenze der Sozialhilfebedürftigkeit damit nicht unterschritten wird.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175947&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/

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