hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Keine Anrechnung eines Betriebskostenguthabens nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. SGB II - Bestimmtheitserfordernis des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides - Aufrechnung nach § 388 Satz 1 BGB

Nach unten

 Keine Anrechnung eines Betriebskostenguthabens nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. SGB II - Bestimmtheitserfordernis des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides - Aufrechnung nach § 388 Satz 1 BGB  Empty Keine Anrechnung eines Betriebskostenguthabens nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. SGB II - Bestimmtheitserfordernis des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides - Aufrechnung nach § 388 Satz 1 BGB

Beitrag von Willi Schartema Mo März 17, 2014 12:36 pm

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.08.2013 - L 5 AS 399/10 - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)
Der Anwendung des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II steht auch nicht entgegen, dass die Leistungsbezieherin das Guthaben zum Teil während einer Zeit erwirtschaftet hatte, als sie noch nicht im Leistungsbezug stand. Maßgebend ist allein der Zufluss des Guthabensbetrages als Einkommen während des Leistungsbezuges, nicht der Leistungsgrund (vgl. zur Steuerrückerstattung BSG, Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 29/07 R).

Betriebskostenguthaben unterliegen nach § 394 BGB nicht der Pfändung, mithin ist eine Aufrechnung grundsätzlich nicht möglich (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2012, B 14 AS 188/11 R, im Anschluss daran BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - IX ZR 310/12).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167907&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - IX ZR 310/12 - Guthaben aus Betriebskostenabrechnung eines ALG II Mieters ist nicht pfändbar

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine
» Keine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II
» Aufhebungs- und Erstattungsbescheid - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X - keine Verfallfrist
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Widerspruchsfreiheit des Verfügungssatzes eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides - offensichtliche Unrichtigkeit

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten