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Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine
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Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine
höchstricherliche Rechtsprechung vor.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2014 - L 7 AS 448/13 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Zudem bedarf es der Prüfung, ob das Jobcenter unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles von einem Regelfall nach § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II ausgehen konnte oder ob ggf. ein atypischer Fall vorlag.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166969&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2014 - L 7 AS 448/13 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Zudem bedarf es der Prüfung, ob das Jobcenter unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles von einem Regelfall nach § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II ausgehen konnte oder ob ggf. ein atypischer Fall vorlag.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166969&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252
Willi S
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