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Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Einpersonenhaushalt in Aachen - Kostensenkungsaufforderung - keine erneute Schonfrist bei Wechsel von ALG II ins SGB X II.
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Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Einpersonenhaushalt in Aachen - Kostensenkungsaufforderung - keine erneute Schonfrist bei Wechsel von ALG II ins SGB X II.
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 24.02.2015 - S 20 SO 157/14 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze ( Autor)
Das von der Firma "Analyse und Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH" im Auftrag der StädteRegion Aachen erstellte "Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft in der StädtRegion Aachen" (vgl. Endbericht vom 26.02.2014, einsehbar auf der Internetseite der StädteRegion Aachen "www.staedteregion-aachen.de" unter Service/Die Ämter/Amt für soziale Angelegenheiten/Service/Regelungen&Hinweise/"Schl üssiges Konzept") erfüllt die vom BSG aufgestellten hohen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175798&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Das von der Firma "Analyse und Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH" im Auftrag der StädteRegion Aachen erstellte "Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft in der StädtRegion Aachen" (vgl. Endbericht vom 26.02.2014, einsehbar auf der Internetseite der StädteRegion Aachen "www.staedteregion-aachen.de" unter Service/Die Ämter/Amt für soziale Angelegenheiten/Service/Regelungen&Hinweise/"Schl üssiges Konzept") erfüllt die vom BSG aufgestellten hohen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175798&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/
Willi S
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» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden
» Die Leistungsversagung war rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher konnte keine Einkommens- bzw. Vermögensnachweis seiner Mutter und ihres Lebenspartners bzw. keine Nachweise über die Kosten der Unterkunft vorlegen L 18 AS 2167/11
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