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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kinder haben einen jeweils gekürzten Anspruch auf Regelleistungen, sofern sie im Wechsel bei der Mutter und bei dem Vater leben

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einen - Kinder haben einen jeweils gekürzten Anspruch auf Regelleistungen, sofern sie im Wechsel bei der Mutter und bei dem Vater leben Empty Kinder haben einen jeweils gekürzten Anspruch auf Regelleistungen, sofern sie im Wechsel bei der Mutter und bei dem Vater leben

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 16, 2015 11:37 am

SG Detmold - Pressemitteilung vom 12.02.2015


https://sozialgerichtsbarkeit.de/SGBBRD/msgb/SG_LIP_5880_2.pdf
 
Volltext des rechtskräftigen Beschlusses abrufbar im Tacheles Rechtsprechungsticker KW 46/2014 - Punkt 4.6: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1742/
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

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