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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kinder haben einen jeweils gekürzten Anspruch auf Regelleistungen, sofern sie im Wechsel bei der Mutter und bei dem Vater leben

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Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 16, 2015 11:37 am

SG Detmold - Pressemitteilung vom 12.02.2015


https://sozialgerichtsbarkeit.de/SGBBRD/msgb/SG_LIP_5880_2.pdf
 
Volltext des rechtskräftigen Beschlusses abrufbar im Tacheles Rechtsprechungsticker KW 46/2014 - Punkt 4.6: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1742/
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

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