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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ungekürzter 100 %-Regelsatz auch für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften

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Beitrag von Willi Schartema Di Feb 03, 2015 7:29 am

In dieser Angelegenheit  ist jetzt eine weitere Verordnung des BMAS bekannt geworden, mit der die weitere Nichtumsetzung angeordnet wurde.

Die VO ist nunmehr vom  10. Nov. 2014.

Zwei von drei BSG-Urteilsbegründungen liegen vor, wir können gespannt sein, wie das BMAS jetzt reagiert.

Hier die Urteile:    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174460

und https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174462

Den  BMAS Erlass gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2014_7(a).pdf

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1775/

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