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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das BMAS ordnet an die BSG-Urteile zu den 100 %-Regelsätzen für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften nicht umzusetzen

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Beitrag von Willi Schartema Di Feb 24, 2015 11:43 am

Zum Hintergrund: das BSG urteilte, dass den Klägern die Regelbedarfsstufe 1, also 399 EUR, statt der RB-Stufe 3, also 320 EUR zusteht. Das BMAS ordnet jetzt an, dass das Urteil des BSG zu ignorieren sei. Vorbehaltlich einer Entscheidung des BMAS bis Ende März.

Hier muss ich mal sagen, dass mir in meiner langjährigen Beratungs- und Behördenbeobachtungspraxis eine derart offene „Anordnung“ höchstrichterliche Urteile zu ignorieren bisher nicht untergekommen ist, das ist einmalig.

Das denkwürdige Dokument möchte ich der interessierten Öffentlichkeit nicht vorenthalten: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2015_3.pdf

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1785/

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