hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Zum Anwendungsbereich des § 330 Abs. 1 SGB III Sonderregelungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten im Rahmen von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X

Nach unten

Zum Anwendungsbereich des § 330 Abs. 1 SGB III Sonderregelungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten im Rahmen von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X Empty Zum Anwendungsbereich des § 330 Abs. 1 SGB III Sonderregelungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten im Rahmen von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 02, 2015 2:08 pm

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.01.2015 - L 5 AS 1059/13 B


Leitsätze (RA Michael Loewy )
Im Rahmen des § 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III ist nicht auf den Bewilligungszeitraum, sondern auf den Erlass des unanfechtbaren Verwaltungsaktes abzustellen. Dies ergibt sich schon aus dem eindeutigen Wortlaut von § 330 Abs. 1 SGB III ("..., weil er auf einer Rechtsnorm beruht, die nach Erlass des Verwaltungsaktes ... in ständiger Rechtsprechung anders als durch die Agentur für Arbeit ausgelegt worden ist.").
 
Quelle: Michael LoewyRechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht: http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Zukunft - Minderung der Leistungsfähigkeit - Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Rentenbeginn nach Aufhebung - Lücke im Leistungsbezug - keine planwidrige Regelungslücke
» Beschwerden gegen die Aufhebung von PKH werden - auch nach der Neuregelung zum 25.10.2013 - vom Wortlaut des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG nicht erfasst.
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Es ist nicht Aufgabe des Leistungsträgers, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II den Versuch einer Schätzung zu unternehmen, ob die – ggf. erst nach Jahren zu zahlende – abschlagsfreie Altersrente voraussichtlich bedarfsdeckend
» Anmerkung zu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 29.11.2014 -L 15 AS 338/14 B ER - Sanktion: Minderung des Auszahlungsanspruchs nur nach Aufhebung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten