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Handlungsweisung zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22SGB II und § 35 SGB XII
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Handlungsweisung zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22SGB II und § 35 SGB XII
http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Elbe-Elster-LK---01.06.2013.pdf
Die Kosten für Heizöl, Holz und sonstige feste Brennstoffe sind durch die ARGE zu zahlen, wenn sie tatsächlich anfallen. D.h. einmalige Heizkostenbeihilfen sind zu zahlen und nicht in monatliche Beträge aufzuteilen (BSG 16.05.2007 AZ. B 7b AS 40/06 R).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=68418&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Jobcenter Burgenlandkreis informiert:
Heizkostenbeihilfe muss nicht gesondert beantragt werden.
http://archiv.ortz.eu/ortzkunde/ok2013/2013-02-01-ortzkundespezial-a5-2013-01.pdf
Anspruch auf einmalige Leistungen nach § 22 SGB II ohne Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB II
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen
http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/grundsicherung/2-120522_ams_einmalige_leistungen_f__r_kdu.pdf
Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II Stand 04.06.2014
http://www.lkspn.de/media/file/jobcenter/verwaltungsvorschriftkdu20140617v.pdf
Willi S
Die Kosten für Heizöl, Holz und sonstige feste Brennstoffe sind durch die ARGE zu zahlen, wenn sie tatsächlich anfallen. D.h. einmalige Heizkostenbeihilfen sind zu zahlen und nicht in monatliche Beträge aufzuteilen (BSG 16.05.2007 AZ. B 7b AS 40/06 R).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=68418&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Jobcenter Burgenlandkreis informiert:
Heizkostenbeihilfe muss nicht gesondert beantragt werden.
http://archiv.ortz.eu/ortzkunde/ok2013/2013-02-01-ortzkundespezial-a5-2013-01.pdf
Anspruch auf einmalige Leistungen nach § 22 SGB II ohne Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB II
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen
http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/grundsicherung/2-120522_ams_einmalige_leistungen_f__r_kdu.pdf
Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II Stand 04.06.2014
http://www.lkspn.de/media/file/jobcenter/verwaltungsvorschriftkdu20140617v.pdf
Willi S
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