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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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LAG in Mainz senkt Anforderungen an den Erhalt von Prozesskostenhilfe

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LAG in Mainz senkt Anforderungen an den Erhalt von Prozesskostenhilfe Empty LAG in Mainz senkt Anforderungen an den Erhalt von Prozesskostenhilfe

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 12, 2015 12:27 pm

Beantragt ein Hartz-IV-Bezieher wegen eines Rechtsstreits staatliche Prozesskostenhilfe, dürfen auch nur seine ihm zustehenden Hilfeleistungen als Einkünfte berücksichtigt werden. Die Hartz-IV-Leistungen für die in derselben Bedarfsgemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder bleiben grundsätzlich außen vor, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch, 07.01.2015, veröffentlichten Beschluss klar (AZ: 3 Ta 200/14). Denn auch wenn das Jobcenter dem Hartz-IV-Empfänger einen Gesamtbetrag für die Bedarfsgemeinschaft bewilligt hat, bedeute dies nicht, dass ihm damit alles persönlich zur Verfügung steht.
 
Weiter: http://www.kanzlei-blaufelder.com/prozesskostenhilfe-arbeitsrecht-mediation-ludwigsburg/ 
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1770/

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