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Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialrechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
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Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialrechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
BVerfG, Beschluss vom 09.10.2014 – 1 BvR 83/12 -
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen,
Beschluss hier abrufbar: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2909#comments
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/
Willi S
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen,
Beschluss hier abrufbar: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2909#comments
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/
Willi S
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